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21.03.2024

Bauhof kehrt teilweise zur Stadt zurück

Verwaltungsrat beschließt Neugründung als Eigenbetrieb – Neue Abteilungsleiterin beim EWL

Gesetzliche Änderungen bei der Umsatzsteuer zwingen den Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) zu einer Neuorganisation. Derzeit erbringt der EWL als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) mit seinem Bauhof zahlreiche Leistungen für die Stadt Landau – die bis jetzt nicht besteuert wurden. Genau das aber regelt Paragraph 2b im Umsatzsteuergesetz jetzt neu. Vor diesem Hintergrund soll ein Teil des Bauhofs als städtischer Eigenbetrieb neu gegründet werden – diese Vorlage soll nach dem Votum des Stadtrats nun dem EWL-Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt werden. „Bislang war die gegenseitige Beauftragung zwischen Stadt und EWL einfach und wir konnten das Know-how des einen beim anderen optimal einsetzen“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats. „Wenn aber ab 1. Januar 2025 die Dienstleistungen des Bauhofs beim Straßenunterhalt, beim Stadtteilservice mit Parkscheinautomaten und bei der Grünpflege mit 19 Prozent besteuert werden müssen, ist das wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.“ Deshalb sollen die vorgenannten Leistungen in einen neuen Eigenbetrieb „Bauhof Stadt“ überführt werden – und wären dann umsatzsteuerfrei. Das Anlagevermögen wie Gehöft, Handwerkszeug, Maschinen und Fuhrpark verbleiben dagegen beim EWL-Bauhof. Die Betriebsführung des städtischen Bauhofs sowie die Vermietung des Fuhrparks an die Stadt unterliegen wiederum der Besteuerung.

Die effektivste und kostengünstigste Lösung

„Die Teilausgründung des Bauhofs als städtischer Eigenbetrieb ist eine von mehreren Varianten, die wir wegen den Anforderungen des Paragraphen 2b geprüft haben. Aus unserer Sicht ist sie die derzeit geeignetste, weil sie effektive Entscheidungswege innerhalb des EWL beibehält und die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich finanziell durch die Umsatzsteuer belastet werden“, erläutert Dr. Markus Schäfer, Vorstand des EWL. Die anderen Varianten hätten allesamt mehr Nachteile organisatorischer oder finanzieller Art ergeben.

Einen ersten Beschluss zur Teil-Neugründung des Bauhofs als Eigenbetrieb hatten EWL-Verwaltungsrat und Stadt bereits im Frühjahr 2021 gefasst. Allerdings wurde dieser ein Jahr später ausgesetzt, weil sich Hinweise ergaben, dass die Arbeiten des EWL für die Stadt Landau nun doch keine unternehmerischen Leistungen, sondern hoheitliche Aufgaben darstellen und somit nicht der Umsatzsteuer unterliegen könnten. „Eine nachfolgende Prüfung hat dann ergeben, dass diese Regelung auf den EWL nicht anwendbar ist“, sagt Dr. Markus Schäfer. „Wir lassen derzeit aber weiter untersuchen, welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten es für die Organisationsstruktur des EWL auf Basis der steuerlichen Rechtsprechung gibt. Parallel möchten wir jedoch schon erste organisatorische Schritte für die Gründung des Bauhofs als städtischen Eigenbetrieb anstoßen, damit wir zum 1. Januar 2025 handlungsfähig sind.“ Sollte sich im Laufe des Jahres 2024 allerdings abzeichnen, dass sich wie in den Vorjahren die verpflichtende Anwendung von Paragraph 2b verzögern wird, würde die Umorganisation des EWL wieder ruhen.

Parallel zur teilweisen Ausgründung des Bauhofs als städtischer Eigenbetrieb möchten EWL und Stadt zum 1. Januar 2025 die Aufgaben der Stadtreinigung auf den EWL übertragen. Dort sollen alle öffentlichen Reinigungsleistungen, die bisher in unterschiedlichen Zuständigkeiten organisiert sind, in der Stabsstelle „Stadtbildpflege“ gebündelt werden. „Die Übernahme der Aufgaben bedarf von unserer Seite umfassender Vorbereitung“, betont Gönül Kuru, Leiterin der Stabsstelle. „Unter anderem werden wir Daten zu allen Reinigungsleistungen zusammentragen sowie Finanzmittel, künftigen Personalbedarf und die Zuständigkeiten klären.“ Für die neuen Aufgaben wird der EWL ab 1. Januar 2025 Mittel aus dem Einwegkunststofffond-Gesetz beantragen.

Neue Leiterin Abwasserbeseitigung

Neben der Neuorganisation des EWL steht ein zweites Thema auf der Agenda des Verwaltungsrats: Sigrid Weisenbach, Sachgebietsleiterin Kanalnetz und stellvertretende Leitung der EWL-Abteilung Abwasserbeseitigung, soll nun bis zur Bestellung eines neuen EWL-Vorstands zur kommissarischen Abteilungsleiterin ernannt werden. In dieser Funktion wird sie neben den drei anderen Abteilungsleitungen die Vertretung des EWL-Vorstands übernehmen. „Ich arbeite seit vielen Jahren mit Sigrid Weisenbach zusammen, habe in dieser Zeit ihre großen fachlichen Fähigkeiten kennen- und schätzen gelernt“, betont Dr. Markus Schäfer, EWL-Vorstand und derzeit noch Leiter der Abwasserabteilung. Sigrid Weisenbach hat an der FH Karlsruhe Bauingenieurwesen studiert, war anschließend zehn Jahre lang bei einem großen Bauunternehmen tätig und ist seit 2003 beim EWL. „Ich freue mich sehr auf die neue Verantwortung“, sagt sie, „und ich möchte weiter dazu beitragen, die Abwasserbeseitigung hier in Landau nachhaltig und zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.“

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