Sonderabfall: Kostenlose Annahme haushaltsüblicher Sonderabfallmengen
Sonderabfälle sind schadstoffhaltig und umweltgefährdend. Zum Sonderabfall gehören z. B. Desinfektionsmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Quecksilberthermometer, Reinigungsmittel, Abbeizmittel, flüssige oder pastöse Lacke und Farben sowie Waschmittel.
An sechs Terminen pro Jahr können Sie Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen (50 Liter bzw. 50 kg) entsorgen.
Weitere Hinweise:
- Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet (zusätzliche Rücknahmemöglichkeiten in öffentlichen Gebäuden).
- Restentleerte Farbeimer und Lackdosen gehören in den Wertstoffsack.
- Motoren- und Getriebeöle werden vom Sonderabfallmobil nicht mitgenommen. Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeölen sind gesetzlich verpflichtet, Altöl bis zu der Menge kostenlos zurückzunehmen, in der neues Öl gekauft wurde.
- Gerätebatterien und Autobatterien nimmt der EWL ebenfalls als Sonderabfall an. (Tipp: Beim Kauf einer Starter-Batterie wird ein Pfand fällig, sofern sie dabei keine alte Autobatterie zurückgeben. Das Pfand erhalten Sie dann erst wieder zurück, wenn sie eine gebrauchte Autobatterie beim Händler abgeben).
- Gewerbebetriebe mit "Sonderabfall-Kleinmengen" (max. 500 kg pro Jahr) können ihre Abfälle nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Sonderabfallsammlung abgeben (kostenpflichtig).
- Größere Mengen/gewerbliche Mengen an Sonderabfall (über 2000 kg/Jahr) müssen durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM), Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 in 55130 Mainz einer Entsorgung zugeführt werden (Tel.: 0 61 31/9 82 98-0, Fax -22 )
Falls Sie nicht sicher sind, schauen sie im Abfall-ABC nach.
Saubere Lösung: Entgiftung und Reduzierung der Haushaltsabfälle.
