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Lösung für Klärschlamm

EWL beteiligt sich an inter-kommunaler Gesellschaft – Sicherung des Nährstoffkreislaufs

Gemeinsam mit weiteren kommunalen Betrieben will der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) künftig die Verwertung von Klärschlamm bewältigen. Den Vorschlag über die Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unterbreitet Bernhard Eck, EWL-Vorstandsvorsitzender, in diesen Tagen sowohl dem Stadtrat als auch dem Verwaltungsrat des städtischen Betriebs. „Die gemeinsame Gesellschaft wird sich an einer Monoverbrennungsanlage in Mainz beteiligen, die ausschließlich Klärschlamm verbrennt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird in der Zukunft aus der anfallenden Asche Phosphor zurückgewonnen“, erklärt Dr. Maximilian Ingenthron als Verwaltungsratsvorsitzender das Konstrukt.

Phosphor im Blick
„Der EWL denkt langfristig. Deshalb haben wir mit anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Lösung erarbeitet“, erklärt Bernhard Eck. Denn in Landau fallen jedes Jahr rund 4.000 Tonnen Klärschlamm an. Darin schlummern eine Menge wertvoller Rohstoffe – aber auch unerwünschte Bestandteile. Aus Gründen der Hygiene, des Umwelt- und Ressourcenschutzes wird der direkte Einsatz als Düngemittel für die Landwirtschaft künftig kaum mehr möglich sein: Deutschland schränkt den Einsatz von Klärschlamm deutlich ein. Gleichzeitig soll Phosphor als essentieller Pflanzennährstoff gesichert werden. Dies ist möglich über eine gezielte Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm, die künftig auch der EWL umsetzen muss.

Hohe Anforderungen
Aktuell ist die Klärschlammverbrennung in Zement- und Kohlekraftwerken sowie in Müllheizkraftwerken noch möglich. Den hohen Anforderungen für die Phosphatrückgewinnung werden diese aber nicht gerecht. „Der Schutz von Umwelt und Ressourcen ist dem EWL ein wichtiges Anliegen, deshalb handeln wir jetzt gemeinsam mit anderen Städten in der Region“, hält Bernhard Eck fest. Erster Baustein dafür ist die Gründung der „Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz“ als Anstalt des öffentlichen Rechts.

Hintergrund 1:
Das neue Düngegesetz regelt die Handhabung von Nährstoffen in der Umwelt seit Juni 2017 neu. Unter Nährstoffen versteht man neben mineralischen und organischen Düngemitteln auch Klärschlamm, der heute bereits nur unter bestimmten Auflagen in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden darf. Künftig darf von Landwirten nur noch eine bestimmte Menge an wirtschaftseigenem Dünger auf die Felder gebracht werden. Zum wirtschaftseigenen Dünger zählen neben Gülle und Mist künftig auch Gärreste von Biogasanlagen und Klärschlamm.

Hintergrund 2:
Phosphat ist ein wichtiges Element für das Wachstum von Pflanzen. Zur Produktion von mineralischen Düngemitteln ist Deutschland allerdings komplett auf Importe aus Ländern angewiesen, in denen die politische Lage instabil ist. Aus Gründen des Ressourcenschutzes sollen künftig Phosphatverbindungen aus Klärschlamm gewonnen werden – bundesweit gibt es ein Rückgewinnungspotential von 60.000 Tonnen. Dabei gibt es zwei Wege: die Separierung aus eingedicktem Klärschlamm oder die Gewinnung aus der Asche. Letzteres setzt aber voraus, dass keine weiteren Stoffe mitverbrannt wurden. Eine der beiden Lösungen müssen die Betreiber bis spätestens 2029 umsetzten.

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