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EWL legt Planungen für 2019 vor

Gremien entscheiden über Wirtschaftsplan – Maßnahmen zur Klimaanpassung – Sperrabfallabholung

Der Vorstand des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) legt jetzt den kommunalen Gremien und dem Verwaltungsrat des städtischen Unternehmens ein dickes Paket zur Entscheidung vor: seinen Wirtschaftsplan für 2019 sowie Beschlussvorlagen über zusätzliche Leistungen für die Bürger und Investitionen in die Infrastruktur. „Die Vorlagen enthalten detaillierte Fakten und Beschreibungen, damit die Gremienmitglieder eine gute Entscheidungsgrundlage haben“, erklärt Dr. Maximilian Ingenthron, Bürgermeister und EWL-Verwaltungsratsvorsitzender, im Pressegespräch.

 

Wirtschaftsplan nach Betriebszweigen
Die Planungen des EWL gehen für 2019 von Erträgen in Höhe von 20,468 Millionen Euro und 20,486 Millionen Euro an Aufwendungen aus. Aufgeschlüsselt nach den fünf Betriebszweigen ergibt sich folgendes Bild: Beim Betriebszweig Abfallentsorgung entstehen für die Abfallverbrennung, Sammlung der Abfallfraktionen, die Kompostierung und den Betrieb des Wertstoffhofes Aufwendungen von rund 5,81 Millionen Euro. Diesen stehen Einnahmen von 5,796 Millionen Euro entgegen; wichtigste Ertragsposition sind die Abfallgebühren, zudem stellen die Verwertungserlöse für Papier eine relevante Einnahmequelle da. „Diese Position hat in den letzten Jahren zur Stabilisierung der Gebühren beigetragen, doch derzeit sind die Preise für Papier recht niedrig“, erklärt Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL. Im kommenden Jahr wird das städtische Unternehmen unter anderem in zwei neue Abfallsammelfahrzeuge investieren, auch wird der Bestand an neuen Abfallgefäßen zur Ausgabe an Landauer Haushalte und Betriebe aufgestockt. Das Volumen für die geplanten Investitionen im Betriebszweig Abfallentsorgung beträgt rund 331 Tausend Euro.

 

Investitionen in Kanalnetz und Effizienz
Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung kalkuliert der EWL für 2019 mit Erträgen von 7,729 Millionen Euro. Dazu zählen im Wesentlichen Einnahmen aus Abwassergebühren, die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinden an der Kläranlage und dem städtischen Anteil an der Oberflächenentwässerung. Dem stehen Aufwendungen von 7,664 Millionen Euro gegenüber: Große Posten sind Abschreibungen, denn im Kanalnetz ist enormes Kapital gebunden. Personalkosten und Aufwendungen für den Unterhalt des Abwassernetzes und der Kläranlage sowie für die Entsorgung des Klärschlammes sind weitere Kostenblöcke, die im Wirtschaftsplan festgehalten sind. Rund 3,733 Millionen Euro will der EWL 2019 in die Abwasserbeseitigung investieren, davon 2,9 Millionen Euro allein in das Kanalnetz. Schwerpunkte sind Sanierungsmaßnahmen in Arzheim, im Horstgebiet und in der Zweibrücker Straße. Wo immer möglich wird dabei vom Mischsystem auf die getrennte Führung von Schmutz- und Regenwasser umgestellt. „Dies führt zu einer Verbesserung der Gewässergüte“, so Dr. Maximilian Ingenthron. Auf dem Areal der Kläranlage sind 2019 Investitionen von rund 0,65 Millionen Euro vorgesehen; unter anderem für eine Photovoltaikanlage und einen Energiespeicher. Beides sind wesentliche Elemente auf dem Weg zu einer autarken Energieversorgung der Kläranlage.

 

Bauhof ist Dienstleister
Im Betriebszweig Bauhof dominieren im Wirtschaftsplan die Aufwendungen für Personal, gefolgt von Verwaltungskosten, Abschreibungen, eingekauften Leistungen und Material. Diese Kosten summieren sich im Wirtschaftsplan auf rund 3,931 Millionen. Um die Kosten zu decken, muss der EWL die Verrechnungssätze je Stunde für erbrachte Dienstleistungen des Bauhof-Teams zum 1. Januar 2019 anheben. In dem Verrechnungssatz sind neben den Aufwendungen für Personal auch Kosten für Betriebshof, Verwaltung, Teile des Fuhrparks und Kleinmaschinen enthalten. „Der Bauhof erbringt wichtige Dienste für verschiedene Stellen der Stadt. Er wird nicht gewinnorientiert geführt, muss aber seine Kosten decken und die Refinanzierung von Ersatzinvestitionen sicherstellen können“, erläutert Dr. Maximilian Ingenthron.

 

Betriebszweige Straßenreinigung und Service
Der Betriebszweig Straßenreinigung kümmert sich um die Sauberkeit im öffentlichen Raum Landaus. Wichtigste Einnahmequelle sind die Straßenreinigungsgebühren von rund 0,548 Millionen Euro. Hinzu kommt noch der Pflichtanteil der Stadt in Höhe von 120 Tausend Euro. Damit werden die Aufwendungen für das Entleeren der Papierkörbe im öffentlichen Raum und die Straßenreinigung vergütet. Dieser Betriebszweig plant im Wirtschaftsplan mit einem Verlust, der über die Rücklagen verrechnet wird.

Im seinem Betriebszweig Service organisiert der EWL die interne Verwaltung für die operativen Sparten und Dienstgebäude. Dazu gehören die Bereitstellung von Personal, Büroflächen, EDV-Ausstattung und das Erstellen von Gebühren- und Beitragsbescheiden. Für den Service rechnet der EWL laut Wirtschaftsplan mit einem Plus von 12.000 Euro. Dieser dient zum Aufbau einer Modernisierungsrücklage. Investitionen sind unter anderem in die Erneuerung der EDV und für neue Software vorgesehen. „Die Stadt Landau hat dem EWL hoheitliche Aufgaben übertragen. Diese werden von ihm nicht nur professionell, sondern auch kostenbewusst und sehr effizient umgesetzt. Die moderne Unternehmensführung zahlt sich aus. Das hat der EWL die letzten Jahre stets bewiesen“, schloss Dr. Maximilian Ingenthron die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2019.

 

Information zur Sperrabfallsammlung
Künftig können Landauer Bürger sperrige Abfälle abholen lassen. Über den Rahmen dafür wird der EWL-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 22. November 2018 informiert. Der Vorschlag sieht pro Jahr zwei kostenfreie Abholungen an der Grundstücksgrenze vor. Die Menge wird auf fünf Kubikmeter je Termin und auf 50 Kilogramm je Einzelstück begrenzt. Angefordert wird die Leistung vom Grundstückseigentümer. Durchführen wird die Abholung ein vom EWL beauftragtes Unternehmen. Geplant ist die Finanzierung der neuen Sperrabfallsammlung über die Restabfallgebühr. Ein genauer Termin zum Start des neuen Angebots für Landauer Bürger steht noch nicht fest. Denn der EWL muss diese Leistung europaweit ausschreiben. Die dafür notwendigen Unterlagen werden in diesen Tagen vorbereitet. Andere wichtige Voraussetzungen sind bereits geschaffen: „Wir haben sowohl die Abfallwirtschaftssatzung als auch die Abfallgebührensatzung mit Blick auf die Sperrabfallsatzung überarbeitet. Das schafft einen verlässlichen Rahmen, wenn wir starten“, erläutert Dr. Maximilian Ingenthron.

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