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29.11.2022

Erneute Senkung der Abfallgebühren ab 2023

EWL löst Rücklagen auf – Bürgerschaft profitiert von Neukalkulation – Stadtsauberkeit verbessert

Überall sonst steigen die Preise, beim Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) dagegen sinken die Gebühren – zumindest für die Abfallentsorgung. Diese reduzieren sich im Jahr 2023 um bis zu 55 Prozent. Wie von dem kommunalen Unternehmen vorbereitet und vom Stadtrat im Sommer per Beschluss gefordert, fließen Gelder aus mehreren Posten in die Neukalkulation der Abfallgebühren ein. Diese machen die Vergünstigung möglich. Die Gebühren für Abwasser und Stadtreinigung steigen im kommenden Jahr dagegen. So jedenfalls lauten die Beschlussvorschläge für den Verwaltungsrat des EWL, der am Donnerstag, 1. Dezember, tagt. „Insgesamt werden wir die Gebührenzahlerinnen und -zahler um rund 2,5 Millionen Euro entlasten. Das ist möglich, weil wir dafür 1,7 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage des EWL nehmen. Zudem kostet uns die Restabfallverbrennung rund 800.000 Euro weniger. Auch davon profitiert die Bürgerschaft. Diese Änderung fließt 1:1 in die Kalkulation mit ein“, erläutert Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron als Verwaltungsratsvorsitzender des EWL. „Nachdem wir in der letzten Sitzung des Verwaltungsrats verschiedene Modellrechnungen zur Senkung der Gebühren diskutiert haben, hat sich das Gremium für Kontinuität und Planbarkeit in der Gebührenpolitik ausgesprochen. Darauf zielt der von uns unterbreitete Vorschlag ab: Wir senken die Gebührensätze in der Abfallentsorgung zum wiederholten Male. Zugleich vermeiden wir es, die Rücklagen kurzfristig massiv abzuschmelzen. Damit sind wir weiterhin in der Lage, Unsicherheiten hinsichtlich der Inflation oder kurzfristigen gesetzlichen Veränderungen entgegenwirken zu können, ohne die Gebührenzahlerinnen und -zahler unmittelbar erneut belasten zu müssen“, führt der Verwaltungsratsvorsitzende weiter aus. „Der politische Wille der Ratsmehrheit ist damit umgesetzt. Es ist ein guter und ausgewogener Kompromiss, dass wir die sinkenden Kosten für die Abfallverbrennung in die Abschmelzung der Rücklagen einbeziehen und somit ein Gesamtvolumen von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung steht“, so Dr. Ingenthron.

Änderungen im Betriebszweig Abfall

Der EWL sieht im Einzelnen folgende Anpassungen der Abfallgebühren vor:

- Die Gebührensenkung für die Kombination einer Restabfall- mit einer Biotonne macht zwischen 33 und 38 Prozent aus, bei zusätzlich bestellten Biotonnen läuft die Preissenkung auf rund sechs Prozent hinaus.

- Die Gebühren nur für den Restabfall (Befreiung Biotonne) sinken in allen Behältergrößen um über 50 Prozent. So kostet die Leerung der 80-Liter-Restabfalltonne im vierwöchigen Turnus künftig 4 Euro im Monat anstatt bisher 8,80 Euro. Zweiwöchentlich geleert sinken die Kosten auf 8,10 Euro, bislang waren es 16,90 Euro.

„Wir setzen weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerschaft, was Abfalltrennung betrifft“, sagt Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL und fügt an: „Auch wenn die Restabfalltonne ohne zugehörige Biotonne deutlich günstiger wird, ist es nach wie vor sehr wichtig, Biogut von Restabfall zu trennen – im Interesse aller. Gerade jetzt, angesichts der Abhängigkeit von Energieimporten und notwendiger Ressourcenschonung spielt die Kreislaufwirtschaft eine noch größere Rolle für unsere künftige Lebensqualität.“ Die getrennte Sammlung des Bioguts sei eine der zentralen Aufgaben des EWL als Umweltbetrieb. Und erfolgreich könne diese nur sein, wenn alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mitmachen würden. Denn rein finanziell widerspreche die aktuelle Entlastung bei Restabfall der Lenkungsfunktion, die sich laut Bernhard Eck bisher als erfolgreich erwiesen hätte.

Des Weiteren reduzieren sich die Gebühren für Sonderleerungen und für Restabfallcontainer. Im Bringsystem bei Selbstanlieferung zum EWL-Wertstoffhof verringern sich die Gebühren für Restabfall ebenfalls deutlich um 54 Prozent, während bei Grünschnitt, der über die Freimenge hinaus angeliefert wird, die Gebühr um zehn Prozent erhöht werden muss. Der Behälterservice bleibt zunächst gebühren- und entgeltfrei. Dabei handelt es sich um einen Service, bei dem der EWL Abfallbehältnisse aus bestimmten Straßenzügen an dafür vorgesehene Sammelplätze stellt, um sie sicher zu entleeren. „Wir haben eine externe Beraterfirma beauftragt, neu zu bewerten, ob die Sammelplätze auf Basis des technischen Fortschritts und der Möglichkeit, Kleinsammelfahrzeuge einzusetzen, weiterhin Sinn machen. Liegt die Untersuchung vor, entscheiden wir neu zur Frage der Servicekosten“, erklärt Bernhard Eck. Er fährt fort: „Im kommenden Jahr wird auch erst über den verpflichtenden Biotonnenanschluss für alle Landauerinnen und Landauer entschieden. Dazu sind wir als öffentlich-rechtlicher Entsorger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgefordert. Der EWL und die entsprechenden politischen Gremien widmen sich dieser wichtigen Frage, wenn wir im kommenden Jahr das neue Abfallwirtschaftskonzept vorlegen. Dafür erhoffen wir uns auch wichtige Impulse aus der geplanten Bürgerbeteiligung.“

Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Bauhof

Die Gebühren für Abwasser erhöhen sich ab 1. Januar 2023: Der EWL kalkuliert wegen stark gestiegener Energie-, Personal- und Betriebskosten mit etwa 910.000 Euro Mehrkosten. Zwar zahlen die sich seit Jahren vorangetriebenen Investitionen in eine künftig energieautarke Kläranlage aus, doch die Preisspirale an den Energiemärkten geht an der energieintensiven Abwasserreinigung nicht spurlos vorüber. Die Schmutzwassergebühr steigt deshalb von 1,48 Euro je Kubikmeter auf 1,61 Euro, die Gebühr zur Beseitigung des Niederschlagswassers von 0,50 Euro je Quadratmeter auf 0,67 Euro. „Auch nach diesen Anpassungen bewegen sich die Abwassergebühren in Landau im Vergleich zu anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz weiterhin auf niedrigem Niveau“, erläutert Bernhard Eck die Situation.

Ebenfalls leicht nach oben gehen die Gebühren für die Straßenreinigung, wobei sich hier der gleitende Abbau von Rücklagen für die Gebührenzahler dämpfend auswirkt. „Schon seit mehreren Jahren kann das Gebührenaufkommen die Kosten für die Straßenreinigung nicht mehr decken. Die Stadt Landau beteiligt sich im Rahmen des öffentlichen Interesses bereits mit einem höheren Kostenanteil. Doch das reicht nicht, den Verlust auszugleichen“, sagt Dr. Maximilian Ingenthron. Zum Beispiel erhöhe sich von Jahr zu Jahr die Menge an Straßenkehricht, den der EWL teuer entsorgen lassen muss. Waren es 2020 noch 250 Tonnen, lag der Wert 2021 bei rund 290 Tonnen. Und der Anspruch an ein sauberes Stadtbild steige ebenfalls. „Hier gibt es passenderweise eine Erfolgsmeldung zu verkünden: Bei der diesjährigen Analyse zur Stadtsauberkeit konnte sich Landau gegenüber den Vorjahren erneut verbessern. Wir befinden uns im Ranking mit ähnlichen Städten im oberen Drittel“, informiert der Verwaltungsratsvorsitzende. Die Ergebnisse präsentiert der EWL dem Gremium im Rahmen der Sitzung.

Ein weiteres Thema sind die neuen Verrechnungssätze für die Leistungen des EWL-Bauhofs für interne oder externe Auftraggeber: Diese steigen jeweils um 2,40 Euro auf 52,56 Euro je Stunde für eine Fachkraft und auf 47,52 Euro für eine Hilfskraft. Darin enthalten sind neben dem Personalaufwand, der 65 Prozent ausmacht, auch die Umlagen für Fuhrpark und Kleinmaschinen, das Bauhofgehöft und Verwaltungskosten.

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