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EWL berechnet Gebühren für Straßenreinigung neu

Verwaltungsrat entscheidet über Gebührenfestsetzung und über Gremienbesetzung in neuer Gesellschaft

Unterwegs essen und trinken ist heute gang und gäbe. Doch wer bezahlt für die Entsorgung der Abfälle, die dabei im öffentlichen Raum anfallen? Mit diesem Thema hat sich der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) wiederholt beschäftigt. Am nächsten Donnerstag (25. Januar) wird der Verwaltungsrat des städtischen Betriebes über einen neuen Vorschlag zu den Straßenreinigungsgebühren entscheiden. Eine erste Variante im vergangenen Dezember hatte die Erhöhung über alle Reinigungsklassen vorgesehen; diese ist vom Stadtrat zur erneuten Beratung in den Verwaltungsrat überwiesen worden. „Wir haben den Fokus verändert und den Vorschlag überarbeitet“, berichtet der Vorstand des EWL, Falk Pfersdorf. In der gleichen Sitzung wird auch über die praktischen Herausforderungen bei der Organisation der Landauer Straßenreinigung informiert. 

Finanzierung der Straßenreinigung

Mit dem neuen Vorschlag zu den künftigen Straßenreinigungsgebühren entlastet der EWL insbesondere die Grundstückseigentümer im Bereich des Danziger und des Theodor-Heuss-Platzes. Anstatt der ursprünglich avisierten Erhöhung für die dort geltende Reinigungsklasse IV sinken die Gebühren für die wöchentliche Flächenreinigung von derzeit 92 Cent auf 76 Cent je laufenden Meter Straßenfront. Dagegen bleibt es bei der geplanten Erhöhung bei der Reinigungsklasse III (Fußgängerzone) um 60 Cent auf 2,60 Euro je laufenden Meter. Anpassungen für die Reinigungsklassen I und II sind für 2018 nicht geplant.

Für die Finanzierung der vorgeschlagenen neuen Variante aktiviert der EWL rund 79.000 Euro aus Rücklagen. Dennoch werden nicht alle entstehenden Reinigungskosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Denn sie dürfen nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung zuzurechnen sind. Dieses sogenannte öffentliche Interesse an einer sauberen Stadt muss weiterhin über den städtischen Haushalt finanziert werden. Grundsätzlich ist die aufwändige Straßenreinigung nicht komplett über die Gebühren zu decken – nicht in Landau und auch nicht in anderen Kommunen. Da immer mehr Schmutz und Abfälle im öffentlichen Raum anfallen, ist der EWL bei der Straßenreinigung stark gefordert. Aktuell unterstützt ein Dienstleister mit bis zu drei Kehrmaschinen. Besonders hoch ist der Aufwand in der Fußgängerzone, wo nicht nur zweimal wöchentlich gekehrt wird. Dort entleeren auch die Mitarbeiter des EWL-Bauhofs zweimal täglich die Abfallbehälter, an Samstagen und Sonntagen einmal.

Klärschlamm-Verwertung im Schulterschluss

Über die künftige Besetzung der neu gegründeten Gesellschaft zur Klärschlammverwertung im Schulterschluss mit weiteren Kommunen in Rheinland-Pfalz  (KKR GmbH) informiert der Vorstandsvorsitzende des EWL, Bernhard Eck: Durch die Beteiligung mit einer Einlage von 1.000 Euro an der Gesellschaft erhält der EWL einen Sitz im dortigen Verwaltungsrat. Diesen nimmt Bernhard Eck in seiner Funktion als EWL-Vorstandsvorsitzender wahr, seine Vertretung übernimmt Falk Pfersdorf als EWL-Vorstandsmitglied. „Diese Verankerung im Gremium der interkommunalen Gesellschaft ist enorm wichtig“, unterstreicht Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron.

Entscheidung im Verwaltungsrat

Die Kosten für die Entleerung öffentlicher Abfallbehälter der Straßen innerhalb der Reinigungsklassen wurden seit 2015 aus dem städtischen Haushalt heraus genommen. Seither müssen sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die Straßenreinigungsgebühren mitfinanziert werden. „Wir ziehen alle an einem Strang. Letztendlich geht es um ein angemessenes Stadtbild und die Lebensqualität in Landau“, argumentiert Bernhard Eck. Zusätzlich zur veränderten Finanzierung der Straßenreinigung enthält der Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat auch eine Deckelung für die Gebührenanpassung. Diese Variante fand in der Vorberatung des Stadtvorstands Zustimmung.

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