EWL führt Vollmacht für gewerbliche Anlieferer am Wertstoffhoff ein – „Mehr Fairness und Transparenz”
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) führt eine neue Verfahrensregelung für die Anlieferung von Grünschnitt am Wertstoffhof ein. Gewerbliche Anliefernde – zum Beispiel Hausmeisterdienste –, die im Auftrag privater Haushalte Grünschnitt anliefern, müssen jetzt eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen. Auf diese Weise wird bestätigt, dass das angelieferte Material von einem Grundstück stammt, das an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen ist. Denn nur dann besteht Anspruch auf die gebührenfreie Freimenge von bis zu 1.000 Kilogramm Grünschnitt je Anlieferung.
„Mit der neuen Regelung stellen wir Fairness für alle Gebührenzahler sicher“, erklärt Sebastian Lorig, Vorstand des EWL. „Denn diese Freimenge von 1.000 Kilogramm gilt nur für Grundstücke, die für die Restabfalltonne zahlen. Mit dem neuen Vollmachtverfahren schaffen wir außerdem Transparenz im Vollzug – nachvollziehbar für Bürgerinnen und Bürger, für Dienstleister und für unsere Mitarbeitenden.“
Vollmacht-Formular zum Download
Damit sich die neue Praxis einspielen kann, hat der EWL eine Übergangsfrist bis zum 12. September 2025 festgelegt. Bis dahin informiert das Wertstoffhof-Team alle Anliefernden über die neuen Abläufe. Das Vollmachtsformular ist bereits auf der Internetseite des EWL abrufbar (www.ew-landau.de, Öffentliche Informationen, Downloads) und liegt auch direkt am Wertstoffhof aus.
Tomy Kiptschuk, Leiter Service und Abfallwirtschaft beim EWL, ergänzt: „Viele Haushalte beauftragen externe Dienstleister für Gartenarbeiten. Mit der Vollmacht schaffen wir eine unkomplizierte Möglichkeit, diese Leistungen weiterhin in Anspruch zu nehmen – und als angeschlossener Haushalt von der Freigrenze zu profitieren. Das ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger, der unkomplizierte Entsorgung und Rechtssicherheit verbindet.“ Die Neuregelung geht auf Rückmeldungen von Dienstleistern zurück, die regelmäßig für Eigentümergemeinschaften Grünschnitt anliefern. Grundlage ist die Abfallgebührensatzung des EWL, die eine kostenfreie Annahme von bis zu 1.000 Kilogramm Grünschnitt je Anlieferung für private Haushalte vorsieht.