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20.03.2026

Verwaltungsrat 19.03.2026

EWL will zweiten Versuch beim Elektrolyseur starten

  • Verwaltungsrat stimmt neuer Projektstruktur zu
  • Sauerstoff aus Elektrolyse soll Energie- und Betriebskosten
    der Kläranlage deutlich senken
  • Beschluss Jahresabschluss 2024

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) wird selbst Eigentümer und Betreiber des Elektrolyseur-Projekts auf dem Gelände der Kläranlage. Eine entsprechende Vorlage zur neuen Projektstruktur legte der EWL dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. März 2026 zur Beschlussfassung vor. Ziel des EWL ist es, eine bereits bewilligte KIPKI-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 9 Millionen Euro für das Elektrolyseur-Projekt auf sich übertragen zu lassen – sofern der Fördermittelgeber dies ermöglicht. Die neue Struktur würde die Förderquote voraussichtlich auf rund 90 Prozent erhöhen.

Marktlage bremste das Projekt bisher aus
Ein Elektrolyseur wandelt Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff um – unter Einsatz von Strom, idealerweise aus erneuerbaren Quellen. Der EWL hatte das Vorhaben bereits 2022 im Verwaltungsrat vorgestellt. Damals sah das Konzept vor, dass ein Automobiltechnik-Unternehmen am Kläranlagen-Standort „Am Hölzel“ Wasserstoff direkt aus dem neu zu errichtenden Elektrolyseur bezieht. Diese garantierte Abnahme ließ sich unter der aktuellen Marktlage jedoch nicht mehr darstellen. Deshalb kam das Projekt nicht voran.

Jetzt setzen die Partner auf einen zweiten Anlauf und einen neue Projektstruktur: Der EWL soll Antragsteller, Errichter und Betreiber des Elektrolyseurs mit Nebenanlagen werden. Der EWL könnte als AÖR eine Förderquote von 90 Prozent erreichen. Ein klarer Vorteil gegenüber der ursprünglichen Quote des Konsortiums von 45 Prozent. Projektpartner sind EnergieSüdwest und MorGen Energy. Diese sollen erneuerbaren Strom liefern und den erzeugten Wasserstoff dann auch abnehmen.

Handfester Nutzen für Versorgung der Kläranlage
Der EWL knüpft das Modell an klare Bedingungen: ausreichende Lieferung von erneuerbarem Strom und eine Abnahme des Wasserstoffs, die den Betrieb wirtschaftlich abbildet. „Wir wollen das Projekt so aufstellen, dass es unter heutigen Rahmenbedingungen tragfähig wird“, sagt Sebastian Lorig, Vorstand des EWL. „Mit der höheren Förderquote sinkt unser Eigenanteil deutlich.“

Gleichzeitig erschließt der EWL mit dem Elektrolyseur einen handfesten Nutzen für die Kläranlage. Ein Kernpunkt liegt im Sauerstoff, der bei der Elektrolyse anfällt. Der EWL kann diesen Sauerstoff in der Abwasserreinigung bei den energieintensiven Belüftungsprozessen einsetzen und damit den Stromverbrauch reduzieren. Der EWL erwartet dadurch Einsparungen bei Energie- und Betriebskosten, vor allem mit Blick auf künftige neue Anforderungen in der Abwasserreinigung.

„Punktlandung beim Jahresabschluss 2024“
Der Verwaltungsrat befasst sich außerdem mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 und der Entlastung des Vorstands. Die Bilanzsumme liegt bei 94,4 Millionen Euro, das Jahresergebnis bei minus 16.656 Euro. „Das ist eine Punktlandung mit leider in diesem Fall dem falschen Vorzeichen“, sagt Sebastian Lorig. „Die geringe Abweichung zeigt jedoch: Unsere Gebühren- und Erlösstruktur trägt. Wir steuern auf dieser Basis solide.“

Bromid soll in die Abwassersatzung
Auf der Agenda stand auch eine Änderung der Abwassersatzung. Der EWL orientiert sich an aktuellen Regelwerken und ergänzt unter anderem den Parameter Bromid. Hintergrund: Bromide können bei einer Ozonbehandlung zu Bromaten reagieren. Das spielt für die geplante vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen wie Medikamentenresten, Kosmetika und Pflanzenschutzmitteln in der Kläranlage eine Rolle. „Wir ziehen damit eine klare Grenze bei Stoffen, die spätere Reinigungsprozesse belasten“, sagt Sigrid Weisenbach, stellvertretende Leiterin der EWL-Abteilung Abwasser. „So schützen wir Gewässer und sichern die Leistungsfähigkeit der Anlage.“

EWL will Stadtsauberkeitsanalyse weiterführen
Und schließlich regt der EWL an, die seit 2018 durchgeführte Stadtsauberkeitsanalyse fortzuführen. Der Verwaltungsrat beauftragt die Verwaltung, dazu eine neue Vorlage inklusive Finanzierungs- und Vertragsmodell vorzubereiten. Der EWL nutzt die Analysen als Werkzeug, um Maßnahmen in der Stadtbildpflege gezielt zu planen und zu priorisieren.


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