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09.12.2021

Wichtige Entscheidungen zur Entsorgung

EWL-Verwaltungsrat tagt zu Gebühren, Organisation und dem Abfallwirtschaftskonzept

Die Bereiche Abfall und Abwasser gehören zu den klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Darum kümmert sich der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) als eigene Aufgabe. Und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist erfreut über die Entwicklung der Gebühren in diesen Bereichen: „Die angestrebten Gebührensenkungen im Abfallbereich, nun möglich über den Verkauf des Müllheizkraftwerks in Pirmasens, kommen in der Covid19-Zeit genau richtig. Auf dieses Ergebnis haben die Stadt und der EWL seit langer Zeit gemeinsam hingearbeitet. Und natürlich sind wir dankbar, dass die meisten anderen Gebührensätze auch in 2022 stabil bleiben können.“

Neben Abwasser und Abfall beauftragt die Stadt zusätzlich bei dem rein kommunalen Unternehmen noch Leistungen wie den Winterdienst, Straßenunterhaltung oder die Grünflächenpflege. „Der EWL ist Dienstleister für die Stadt und damit für die Bürgerinnen und Bürger. Über die Kosten für diesen so wichtigen Service informieren wir im Verwaltungs- und Stadtrat transparent. Und für 2022 können wir gute Nachrichten überbringen: Viele Abfallgebühren werden gesenkt, nur sehr wenige erhöht, und die Gebühren für Abwasser und Straßenreinigung bleiben auch im Jahr 2022 konstant“, erläutert Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron als Verwaltungsratsvorsitzender.

Am 9. Dezember wird der Verwaltungsrat unter anderem über die Abfallgebührensatzung und die Verrechnungssätze des Bauhofs im Rahmen des neuen Wirtschaftsplans beraten. Zudem steht eine organisatorische Veränderung aufgrund veränderter steuerlicher Rahmenbedingungen auf der Agenda. Auch der Turnus der Biotonnenleerung im Rahmen des neu aufzustellenden Abfallwirtschaftskonzepts wird beraten. Die Punkte bedürfen nach der Zustimmung des Verwaltungsrats dann noch einer Zustimmung in einer der folgenden Stadtratssitzungen.

ZAS-Verkauf puffert Abfallgebühren deutlich

Durch die Veräußerung des ZAS konnte der EWL im laufenden Jahr zusätzliche Erträge verzeichnen. Die erste Teilzahlung aus dem Verkauf, der zum 1.1.2024 wirksam wird, ist bereits eingetroffen. „Diese Einnahme verwenden wir innerhalb unseres Betriebszweiges Abfall für die Gebührenentlastung der Bürgerinnen und Bürger 2022 und 2023“, erläutert Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL. Positiv entwickelt haben sich zudem die Verkaufserlöse der Papiersammlung. Doch beide Entwicklungen reichen nicht aus, um die stark gestiegenen Kosten der Verwertung organischen Guts komplett aufzufangen. Diese sind im laufenden Jahr um 100.000 Euro gestiegen. Grund sind gestiegene Transport- und Sammelkosten sowie gesetzliche Vorgaben, die der EWL und seine Dienstleister erfüllen müssen.

Im Zuge dieser veränderten Rahmenbedingungen plant der EWL seine Abfallgebühren anzupassen:

- Die Gebühren für den Restabfall sinken in allen Behältergrößen um mindestens zehn Prozent. So kostet die Leerung der 80-Liter-Restabfalltonne im vierwöchigen Turnus künftig 8,80 Euro im Monat anstatt bisher 10 Euro. Analog sinken die Gebühren für die Kombination von einer Restabfall- und einer Biotonne

- Teurer werden lediglich zusätzlich bestellte Biotonnen für Großabnehmer, die Gebühren der 120-Liter-Tonne für organische Reste steigen um moderate 20 Cent auf künftig 8,20 Euro monatlich

- Der Grünschnittsack ist auch künftig für 2 Euro erhältlich

In den genannten Positionen sind die Kosten für die Bereitstellung des Behälters, die Abholung und die fach- und umweltgerechte Entsorgung enthalten.

Lediglich bei der Abfuhr von größeren Restabfallcontainern kommt es zu Gebührenerhöhungen. Grund dafür ist eine Neuausschreibung der Leistungen, deren Ergebnisse in die Kalkulation vollständig miteinbezogen werden mussten. Dies betrifft jedoch nur sehr wenige angeschlossene Grundstücke.

Neue Pauschale im Wertstoffhof und Stundensätze

Zudem entlastet der EWL diejenigen, die Reste zum Wertstoffhof bringen, bei fast allen Fraktionen. Einzig bei Bauschutt steigt die Gebühr um einen Euro auf 128 Euro je Tonne. Zusätzlich mindert der EWL dort eine Pauschale für die Anlieferung einer 20-Liter-Menge von vier auf drei Euro. „Damit kommen wir allen Heimwerkern entgegen, die zuhause selbst Hand anlegen beim Renovieren“, unterstreicht Bernhard Eck. Er stellt für 2024 eine weitere Gebührenreduzierung in Aussicht, wenn der Erlös aus dem ZAS-Verkauf komplett auf dem Konto des EWL eingegangen ist.

In der Sitzung des Verwaltungsrats werden zudem neue Verrechnungssätze für die Leistungen des EWL-Bauhofs an die Stadt Landau vorgestellt: Diese steigen jeweils um 0,32 Euro auf 50,16 Euro je Stunde für eine Fachkraft und auf 45,12 Euro für eine Hilfskraft. Darin enthalten sind neben den tariflichen Anpassungen aus dem Personalaufwand auch die Umlage für Kleinmaschinen, das Bauhofgehöft und Verwaltungskosten.

Steuerrechtliche Reorganisation und Abfallwirtschaftskonzept

In mehreren Vorberatungen hatte sich sowohl der EWL-Verwaltungsrat als auch der Stadtvorstand mit einem organisatorischen Detail des kommunalen Unternehmens befasst, das sich aus einer Änderung der Steuergesetzgebung ergibt: Ohne Reorganisation müssten künftig die internen Umsätze zwischen EWL-Bauhof und der Stadtverwaltung mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent belegt werden. Hier hat der EWL den Gremien drei Varianten einer organisatorischen Veränderung vorgeschlagen. Eine davon ist die Ausgründung von Teilen des Bauhofs als kommunaler Eigenbetrieb, der dann vom EWL in gewohnter Manier geführt wird. Mit dieser Thematik wird sich der Verwaltungsrat am 9. Dezember befassen. Zudem informierte Bernhard Eck noch über Daten, die die Abfallabteilung aufgrund eines Antrags der Freien Wähler (FW) recherchiert hatte: Die Ausweitung der Biogutsammlung auf einen wöchentlichen Turnus um weitere zwei Monate würde Zusatzkosten von rund 90.000 Euro je Kalenderjahr verursachen. Bislang werden die Landauer Biotonnen zwischen Juni - September wöchentlich geleert. Durch die zeitliche Erweiterung entstehen einerseits mehr Fahrten, anderseits, so Bernhard Eck, könne die häufigere Biogutsammlung positive Auswirkungen auf Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes haben. „Mehr Leerungen kann auch eine bessere Erfassung der organischen Fraktionen bedeuten, das ist ganz im Sinne des Kreislaufgedankens“, unterstreicht er. Diese Aspekte wird der EWL in einer Potenzialanalyse der Abfallwirtschaft umfassend untersuchen. Diese wird vom Bundesumweltministerium gefördert. Erst wenn diese Daten vorliegen, können konkrete Handlungsempfehlungen zum Sammelturnus der Biotonne erfolgen. Dieses Vorgehen unterstützt auch Dr. Maximilian Ingenthron: „Nur wer die Rahmenbedingungen definiert und auch die Umwelteffekte einpreist, kann auch wirklich nachhaltige Entscheidungen treffen.“

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