Hilfsnavigation
Titelseite3
Seiteninhalt
18.03.2019

Wichtiger Schritt für die Klärschlammverwertung

EWL und über 60 Gemeinden unterzeichnen Satzung – Nährstoffkreislauf sichern

Einen wichtigen Schritt in die Zukunft hat die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz (KKR) in diesen Tagen gemacht. Die Gesellschaft in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts hat eine Satzung verabschiedet, die Amtsträger von 64 Verbandsgemeinden und Zweckverbänden unterzeichneten. „Diese Form der Zusammenarbeit von so vielen Städten und Gemeinden im Land ist einzigartig. Sie beweist die Kraft, die von Kommunen bei der Lösung wichtiger Zukunftsfragen ausgeht“, hält Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, Verwaltungsratsvorsitzender des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau (EWL), fest. Der EWL hatte gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und den Verbandsgemeinden Brohltal, Winnweiler und Wörrstadt die Federführung bei dem großen interkommunalen Projekt. EWL-Vorstandsvorsitzender Bernhard Eck sei einer der Motoren und treibenden Kräfte dieser Entwicklung, so Dr. Ingenthron. Ihm gebühre hierfür besondere Anerkennung, verschaffe sie doch den Kommunen langfristige Entsorgungssicherheit.

 

Engagement für Ressourcenschutz

EWL-Vorstandsvorsitzender Bernhard Eck hatte sich früh für eine zukunftsträchtige Lösung bei der Klärschlammverwertung engagiert. Dabei geht es unter anderem um den Ressourcenschutz: Denn im Klärschlamm schlummern wertvolle Rohstoffe wie Phosphor, der weltweit immer knapper wird. Aus Gründen der Hygiene und des Umweltschutzes ist der direkte Einsatz von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen heute schon kaum mehr möglich. Um den essentiellen Pflanzennährstoff dennoch zu sichern, schreibt der Gesetzgeber eine Phosphorrückgewinnung vor. An dieser Stelle setzt die neu gegründete Gesellschaft für ihre Mitglieder an. „Die KKR wird sich an einer Verbrennungsanlage in Mainz beteiligen, die ausschließlich Klärschlamm verbrennt und Nährstoffe anschließend aus der anfallenden Asche rückgewinnt“, erklärt Bernhard Eck. Die Anlage wird aktuell errichtet und soll im Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Mit der nun unterzeichneten Satzung steht die Zusammenarbeit im kommunalen Verbund nun auf einem stabilen Fundament.

  

Hintergrund 1:
Das Düngemittelgesetz regelt die Handhabung von Nährstoffen in der Umwelt seit Juni 2017 neu. Unter Nährstoffen versteht man neben mineralischen und organischen Düngemitteln auch Klärschlamm, der heute bereits nur unter bestimmten Auflagen in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden darf. Künftig darf von Landwirten nur noch eine bestimmte Menge an wirtschaftseigenem Dünger auf die Felder gebracht werden. Zum wirtschaftseigenen Dünger zählen neben Gülle und Mist künftig auch Gärreste von Biogasanlagen und Klärschlamm.

 

Hintergrund 2:
Phosphat ist ein wichtiges Element für das Wachstum von Pflanzen. Zur Produktion von mineralischen Düngemitteln ist Deutschland allerdings komplett auf Importe aus Ländern angewiesen, in denen die politische Lage instabil ist. Aus Gründen des Ressourcenschutzes sollen künftig Phosphatverbindungen aus Klärschlamm gewonnen werden – bundesweit gibt es ein Rückgewinnungspotenzial von 60.000 Tonnen. Dabei gibt es zwei Wege: die Separierung aus eingedicktem Klärschlamm oder die Gewinnung aus der Asche. Letzteres setzt aber voraus, dass keine weiteren Stoffe mitverbrannt wurden. Eine der beiden Lösungen müssen die Betreiber bis spätestens 2029 umsetzen.

zurück nach oben drucken