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Winterdienst ist gewappnet

EWL-Team ist seit 1. Dezember für Landaus Sicherheit unterwegs – Pflicht für Winterreifen gilt

Alle Jahre wieder kommen Raureif, Nebel und überfrierende Nässe auf leisen Sohlen – in diesem Jahr sogar pünktlich zum 1. Dezember die ersten Schneeflocken. Überraschen ließ sich der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) davon jedoch nicht: „Das Winterdienst-Team des EWL ist stets vorbereitet und handelt mit großer Verantwortung“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, der auch Verwaltungsratsvorsitzender des EWL ist. „Bereits um fünf Uhr in der Früh sorgen sie dafür, dass es keine Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer auf Landaus Straßen und Wegen gibt“, ergänzt er.

Digital in die Winterdienstsaison

Der EWL ist in die Winterdienstsaison gestartet. Für mehr Sicherheit auf Landaus Straßen sorgen zwei große Lastwagen, ein Kommunaltraktor mit Räumschild und Streuvorrichtung, sowie ein kleiner LKW mit Solefass. „Wir dokumentieren den Einsatz der Streufahrzeuge zudem digital“, sagt Falk Pfersdorf, Vorstandsmitglied des EWL. So könne der EWL immer auf genaue Daten der bereits gefahrenen Touren zurückgreifen und hat den besseren Überblick über den Streumitteleinsatz auf den unterschiedlichen Routen. Dokumentationsarbeiten per Hand entfallen damit. „Unsere Fahrerinnen und Fahrer können sich so voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren, das war uns immer wichtig. Sicherheit hat oberste Priorität und gerade bei winterlicher Witterung braucht es da eine zusätzliche Portion an Konzentration“, betont Wolfgang Weichsel, stellvertretender Bauhofleiter. Er plant seit 2004 durchgehend den Winterdienst im EWL und geht im Februar des nächsten Jahres in den wohlverdienten Ruhestand.

Denn immerhin fahren Winterdienstfahrzeuge mit Anbauten und sind oft schwer beladen mit den Streumitteln. „Seit Jahren können wir uns bereits auf die sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeit des Winterdienst-Teams verlassen. Unsere tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im wahrem Wortsinn Wegbereiter“, richtet sich Dr. Maximilian Ingenthron an die Beschäftigten des EWL.

Dies ließe sich anhand des Systems sogar nachweisen: „Ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen können durch die elektronisch verbesserte Dokumentation aufgezeigt, wesentlich rechtssicherer bearbeitet und Haftungsrisiken enorm begrenzt werden“, erläutert Falk Pfersdorf.

Winterreifenpflicht für Autofahrer

Seit einigen Jahren ist in der Straßenverkehrsordnung eine Winterreifenpflicht dokumentiert. Da die jahreszeitlichen Bedingungen aber in Deutschland sehr unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber zunächst auf eine genaue Definition verzichtet. Ganz grob besagt die Regelung, dass der Fahrer voll haftet, wenn er ohne Winterreifen ins Rutschen kommt. Entsteht ein Schaden, muss er mit Bußgeld und dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen – nicht der Fahrzeughalter. Seit Januar 2018 gelten inzwischen auch verschärfte Regeln beim Kauf von neuen Reifen.

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