EWL informiert über die richtige Entsorgung – Poolwasser nur im Ausnahmefall für Garten verwenden
Mit dem nahenden Herbst geht auch die Badesaison zu Ende und viele private Poolbesitzer lassen ihre Schwimmbecken ab. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) erinnert die Bürgerinnen und Bürger daran, dass Poolwasser sorgfältig und umweltgerecht entsorgt werden muss, um das Grundwasser zu schützen.
„Poolwasser enthält oft Chemikalien wie Chlor oder Biozide, die nicht in die Natur gelangen dürfen“, warnt Dr. Markus Schäfer, Leiter der Abteilung Abwasserbeseitigung beim EWL. Um sicherzustellen, dass dieses Wasser ordnungsgemäß behandelt wird, empfiehlt Markus Schäfer, es über die Hauskanalisation abzuleiten, sodass es in Kläranlagen gereinigt wird, bevor es zurück in den Wasserkreislauf gelangt. „Das direkte Ableiten von chemisch behandeltem Poolwasser in die Umgebung kann ernsthafte Schäden an Flora und Fauna verursachen, die Bodenstruktur stören und die Mikroorganismen schädigen. Außerdem führt es zur Belastung des Grundwassers, was die Trinkwasserqualität beeinträchtigt und Gesundheitsrisiken birgt“, fügt er hinzu.
Auch die Entsorgung des Poolwassers über die Straßengullys ist nicht zulässig. Markus Schäfer erklärt: „In Landau nimmt der Anteil der Trennsysteme immer weiter zu. Bei diesem System werden Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungen geführt. Von außen ist nicht zu erkennen, ob die Straßengullys am Trenn- oder Mischsystem angeschlossen sind. Wenn das Poolwasser ins Trennsystem eingeleitet wird, gelangen die Chemikalien direkt ins Gewässer oder Grundwasser und schädigen dann dort die Umwelt.“
Korrekte Entsorgung: So funktioniert es
Behandeltes Poolwasser ist Abwasser gemäß § 54 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes und muss daher über den Hausanschluss entsorgt werden. Eine unsachgemäße Entsorgung stellt eine Straftat dar und es droht ein Bußgeld. Damit das Poolwasser auch sicher in der Hauskanalisation ankommt, empfiehlt der EWL den Einsatz einer Tauchpumpe. Mit der Pumpe kann das Wasser kontrolliert abgelassen werden.
Wann kann Poolwasser als Bewässerungswasser genutzt werden?
„Poolwasser kann unter bestimmten Umständen für die Gartenbewässerung eingesetzt werden“, erklärt der Leiter der Abwasserbeseitigung beim EWL Dr. Markus Schäfer. Er ergänzt: „Die Wiederverwertung von Poolwasser zum Bewässern des Gartens ist angesichts dieser wertvollen Ressource verlockend, aber nur unter strengen Auflagen möglich. Hierzu muss das Wasser pH-neutral sein und der Chlorgehalt muss weniger als 1,0 mg pro Liter Wasser betragen bzw. die Biozide dürfen nicht mehr aktiv sein. Entsprechende Tests sind im Handel beispielsweise im Baumarkt erhältlich. Wenn dem Poolwasser zusätzliche Chemikalien beigemischt wurden, müssen die Sicherheits- und Entsorgungshinweise der jeweiligen Produkte unbedingt beachtet werden. Eine korrekte Entsorgung ist in diesem Fall nur über die Kanalisation möglich.“
Kontakt
Bei Fragen zur Entsorgung des Poolwassers stehen die EWL-Mitarbeitenden gerne zur Verfügung (Tel.: 06341 13 – 8654).