Jedes bewohnte Grundstück oder jeder Gewerbebetrieb muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Abfallgebühren sind dabei von dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu zahlen.
Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorhandenen Rest- und Bioabfallgefäße.
Jedes Grundstück muss ein sog. Mindestvolumen vorhalten. Dieses beträgt bei bewohnten Grundstücken pro gemeldeter Person und pro Woche 10 Liter für Rest- und 5 Liter für Bioabfälle.
Die Abfallgebühren finden Sie hier.
Durch die Eigenkompostierung werden Bioabfälle selbst im eigenen Garten des angeschlossenen Grundstücks verwertet.
Aufgrund der Eigenkompostierung entfällt die Vorhaltung des Bioabfallvolumens von 5 Litern pro gemeldeter Person und pro Woche.
Den Antrag auf Eigenkompostierung erhalten Sie hier.
Volumen | Entleerungsturnus |
Preis in €/Monat |
80 Liter |
vierwöchentlich |
11,00 |
120 Liter |
vierwöchentlich |
16,00 |
80 Liter |
zweiwöchentlich |
21,10 |
120 Liter |
zweiwöchentlich |
31,10 |
240 Liter |
zweiwöchentlich |
61,30 |
1.100 Liter |
zweiwöchentlich |
286,60 |
1.100 Liter (bei wöchentlicher Entleerung Restabfall und 14-täglicher Bioentleerung) |
wöchentlich |
563,30 |
Benutzungsgebühren für Restabfallgefäße bei Nichtanspruchnahme des Biogefäßes (aufgrund eines genehmigten Antrags auf Befreiung von der Biotonne) bei vierzehntäglicher Entleerung:
Volumen | Entleerungsturnus |
Preis in €/Monat |
80 Liter |
vierwöchentlich |
8,80 |
120 Liter |
vierwöchentlich |
12,80 |
80 Liter |
zweiwöchentlich |
16,90 |
120 Liter |
zweiwöchentlich |
24,90 |
240 Liter |
zweiwöchentlich |
49,10 |
1.100 Liter |
zweiwöchentlich |
229,30 |
1.100 Liter (bei wöchentlicher Entleerung) |
450,70 |
Volumen |
Preis in €/Monat |
120 Liter |
8,20 |
240 Liter |
16,50 |
1.100 Liter |
75,70 |
Volumen |
Preis in €/Monat |
80 Liter |
12,00 |
120 Liter |
16,00 |
240 Liter |
28,00 |
1.100 Liter |
114,00 |
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung zahlen Sie zur Deckung der Kosten Gebühren. Abfallgebühren decken insbesondere die Kosten für:
Alle Dienstgebäude des EWL sind aufgrund der aktuellen Covid-Lage bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für den Kauf von Grünschnitt-, Restabfall- bzw. Altpapiersäcken bitten wir um eine kurze telefonische Anmeldung.
Hierfür steht Ihnen folgende Rufnummer zur Verfügung: 13 8600
In dringenden Fällen kann nach telefonischer Voranmeldung eine Terminvereinbarung erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise an den Eingangstüren zur geänderten Zutrittssituation.
Der Wertstoffhof ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.