Sie können Batterien oder in Geräte eingebaute Batterien wieder unentgeltlich beim Händler zurückgeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.
Batterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:
Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien".
kostenfrei
Ausnahme:
Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.
Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.
Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.
Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hat den Abholrhythmus bis Ende November ausgeweitet. Die wöchentliche Entleerung dient dazu, den Restabfall dauerhaft zu reduzieren. „Mit der zusätzlichen Leerung wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, organische Abfälle als Kompost oder als Rohstoff zur Bioerdgaserzeugung der Wiederverwertung zuzuführen. Gleichzeitig entlasten wir den Restmüll von Bioabfällen, die sonst fälschlicherweise in der Verbrennungsanlage landen, unterstreicht EWL-Abfallberater Andreas Fischer. Damit leistet der EWL einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele.
Da beim Druck des Abfallkalenders diese Verlängerung noch nicht feststand, sind diese Termine nicht vermerkt. In der Onlineversion bzw. der App sind dieses Termine aber abrufbar