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Sonderabfall


Sonderabfälle sind schadstoffhaltig und umweltgefährdend. Zum Sonderabfall gehören z.B. Desinfektionsmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Quecksilberthermometer, Reinigungsmittel, Abbeizmittel, flüssige oder pastöse Lacke  sowie Waschmittel.

An sechs Terminen pro Jahr können Sie Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen (50 Liter bzw. 50 kg) entsorgen.

  • Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet.Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier Batterieruecknamesysteme
  • Restentleerte Farbeimer und Lackdosen gehören in den Wertstoffsack.
  • Flüssige Dispersionsfarbe (50kg/50L) wird kostenlos am Wertstoffhof angenommen. Eine Abgabe bei der Sonderabfallsammlung ist nicht mehr möglich!
  • Gewerbebetriebe mit "Sonderabfall-Kleinmengen" (max. 500 kg pro Jahr) können ihre Abfälle nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Sonderabfallsammlung abgeben (kostenpflichtig).
  • Größere Mengen/gewerbliche Mengen an Sonderabfall (über 2000 kg/Jahr) müssen durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM), Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 in 55130 Mainz einer Entsorgung zugeführt werden (Tel.: 0 61 31/9 82 98-0, Fax -22).
  • Motoren- und Getriebeöle werden vom Sonderabfallmobil nicht mitgenommen. Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeölen sind gesetzlich verpflichtet, Altöl bis zu der Menge kostenlos zurückzunehmen, in der neues Öl gekauft wurde. 

Andere Sonderabfälle

Folgender Sonderabfall kann ganzjährig beim Wertstoffhof angeliefert werden:

  • Haushaltsbatterien
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