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Öltankentsorgung

Entsorgung durch Fachfirmen nach § 19 I WHG:Es besteht eine Anzeigepflicht nach dem Landeswassergesetz, d.h. der Betreiber muss die Stillegung des Heizöltanks vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Landau anzeigen.

Anlieferungen am Wertstoffhof sind nur möglich, wenn die Tanks durch eine Fachfirma gereinigt  (Nachweis erforderlich) und zerkleinert wurden.

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Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Gebührenabrechnungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de  bzw.  bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.


Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)