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Öltankentsorgung

Entsorgung durch Fachfirmen nach § 19 I WHG:Es besteht eine Anzeigepflicht nach dem Landeswassergesetz, d.h. der Betreiber muss die Stillegung des Heizöltanks vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Landau anzeigen.

Anlieferungen am Wertstoffhof sind nur möglich, wenn die Tanks durch eine Fachfirma gereinigt  (Nachweis erforderlich) und zerkleinert wurden.

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