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Sperrmüll
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Sperrige Haushaltsabfälle

Sperrige Haushaltsabfälle


Unter sperrigen Haushaltsabfällen (Sperrabfall) versteht man sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten (Wohnungseinrichtungsgegenstände), die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in der grauen Abfalltonne untergebracht werden können. Restabfall, auch wenn er in Säcke oder Kartons verpackt ist, ist kein Sperrabfall.

Der Sperrabfall kann persönlich an zwei Terminen selbst angeliefert werden.

 

  • Bei Sperrabfallanlieferungen durch nicht private Anlieferer wird eine gewichtsbezogene Abfallgebühr erhoben!

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abholung durch die Firma Remondis. Jeder Haushalt kann zwei kostenlose Termine pro Jahr vereinbaren. Dabei ist es sinnvoll, wenn sich Mieter und Eigentümergemeinschaften zusammenschließen und die Abholung für ein Grundstück gemeinsam anfordern.

Welche Mengen darf ich anliefern bzw. abholen lassen? 

Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf pro Haushalt und Abholung ein Volumen von 5 Kubikmeter nicht übersteigen. Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm oder länger als 1,5 Meter sein.

Zum Sperrabfall gehören z.B.:

Bettgestell, Bügelbrett, Garten- und Balkonmöbel, Kinderwagen, Matratze, Polstermöbel, Schrank, Tischtennisplatte, ungeklebter Teppichboden, Elektronik- und Elektrogeräte (siehe auch Infoblatt Elektronikschrott) aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Radios, Fernseher, Computer, Mikrowellengeräte, Staubsauger, Kühlgeräte und Küchenmaschinen.

Was zählt nicht zum Sperrabfall?

Nicht alle sperrigen Abfälle sind Sperrabfall: Stoffe, die mit baulichen Anlagen fest verbunden oder verklebt waren wie Teppichböden, Tapeten, Türrahmen, Laminat und ähnliches sind Baustellenabfall. Dieser wird nicht abgeholt, sondern muss kostenpflichtig entsorgt werden.

Altkleider, Autoreifen, Autoteile, Badewanne, Dachpappe, Flaschen, Folien, Kartons, Kisten, Polystyrol (Styropor®), Restabfall in Säcken, Tür o.ä. zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll. Weiterhin ausgenommen von der Abholung sind Bauschutt und gefährliche Abfälle wie Nachtspeicheröfen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen oder Autobatterien.

Wer sich nicht sicher ist, findet wichtige Entsorgungshinweise im Abfall ABC.

 

Wie funktioniert die Abholung?

 

So erhalten Sie einen Termin

Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr bei der Firma REMONDIS unter der Rufnummer 13 8687 Fax 13 8649

Unter sperrabfall@landau.de (Angabe Adresse und was entsorgt werden soll ist wichtig)

oder

Anmeldeformular

Wenn Sie sich unter den genannten Kommunikationsmöglichkeiten melden, erhalten Sie einen Abholtermin, der innerhalb der nächsten 4 Wochen liegt.

Vorab klären: Geben Sie die Gegenstände und Teile an, die Sie entsorgen möchten. So lässt sich schnell klären, was tatsächlich zum Sperrabfall gehört und welches Volumen anfällt. Das ermöglicht unserem Partner eine optimale Kapazitäts- und Tourenplanung.

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Anmeldung vom Sperrabfall beim EWL direkt ist nicht möglich.

Zum vereinbarten Termin stellen Sie Ihren Sperrabfall an die Grundstücksgrenze. Trennen Sie nach Möbelholz, Metall, Elektrogeräten und „Rest-Sperrabfall“. Diese Fraktionen werden am gleichen Tag, aber von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Stellen Sie Ihren Sperrabfall bitte nur am Rand des Gehweges so bereit, dass niemand über das Maß behindert wird und auf keinen Fall an einem anderen Grundstück ab.

Die zur Sperrabfallabfuhr angemeldeten Gegenstände dürfen frühestens am Vorabend (19 Uhr) und müssen bis spätestens 6.00 Uhr morgens zur Abholung bereitstehen. Das alles hilft, die Abfuhr schnell und reibungslos zu bewerkstelligen.

Die Mitarbeiter unseres Partners arbeiten gründlich und sauber. Sie wissen auch, was zugelassener Sperrabfall ist und lassen unzulässige Gegenstände stehen.  Aufgabe des anfordernen Haushaltes ist es, im Nachgang stehengebliebene Gegenstände zu entfernen und die Abfuhrfläche zu reinigen.

Wie liefere ich Sperrabfall ab?

 

KOSTENLOSE ABGABE

Privathaushalte, die an die Abfallsammlung der Stadt Landau angeschlossen sind, können zusätzlich bis zu zweimal im Jahr sperrige Abfälle zum Wertstoffhof „Am Hölzel" bringen. Eine Voranmeldung ist bei haushaltsüblichen Mengen nicht notwendig.

Was ist, wenn ich öfters im Jahr Sperrabfallhabe?

GEBÜHRENPFLICHTIGE ABGABE

Zweimal Abholung und zweimal im Wertstoffhof anliefern ist für Landauer Bürger kostenlos. Wer im Jahr mehr sperrige Abfälle hat, kann diese dennoch im EWL-Wertstoffhof abgeben – in diesem Falle dann gegen eine gewichtsbezogene Abfallgebühr. 

Wo und wann kann ich den sperrigen Haushaltsabfall abgeben?

Wertstoffhof Am Hölzel 28 / Landau-Mörlheim

Grünschnittsammelplatz / Umschlaganlage / Wiegestation / Bauschutt

Annahmezeiten:

Mo-Sa:07:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:30 Uhr

Anlieferung/ Sperrabfall auf Abruf

Anlieferung/Sperrabfall auf Abruf

 Der „Sperrmüll“ kann vom Besitzer  angeliefert werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Sperrabfall auf Abruf unter der Rufnummer 06341 13 8687 zu beantragen

Was kostet die "Sperrmüllabgabe"?

Sperrige Einrichtungsgegenstände können generell zweimal im Jahr (insgesamt 10 Kubikmeter) je Privathaushalt der Stadt Landau kostenlos während der Öffnungszeiten am Wertstoffhof "Am Hölzel" abgegeben werden.Der „Sperrmüll“ kann vom Besitzer angeliefert werden. Eine Voranmeldung ist bei haushaltsüblichen Mengen nicht notwendig. Sperrabfall auf Abruf kann zusätzlich zweimal unter der Rufnummer 06341 13 8687 beantragt werden.

Zuständig

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/ 13-8600
Fax: 06341/ 13-8609
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Behördenrufnummer
ohne Vorwahl
Telefon: 115
Herr Andreas Fischer
Abfallberatung
Telefon: 06341/13 -8643
Fax: 06341/13 -8609
E-Mail oder Kontaktformular
Wertstoffhof
Grünschnittsammelplatz/Bauschuttkleinanlieferung/Waage
Am Hölzel 28
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