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Abfallgebühr zahlen
[Nr.99001001002000 ]

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Bemerkungen

Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

Voraussetzungen

Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Informationsstand

25.10.2019

Zuständig

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/ 13-8600
Fax: 06341/ 13-8609
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Sandra Schupp
Abfallgefäße Änderungen/Gebühren
Telefon: 06341/13-8632
Fax: 06341/13-8609
E-Mail oder Kontaktformular
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Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Gebührenabrechnungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de  bzw.  bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.


Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)