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Kanalstörung melden
[Nr.99108017137000 ]

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
  • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
  • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage

Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

Rufbereitschaft

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um keinen Rufbereitschaftsdienst handelt. Sie erreichen uns telefonisch während den allgemeinen Dienstzeiten.

Bei Notfällen verständigen Sie bitte die Feuerwehr unter der Rufnummer: 112

Zuständig

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/ 13-8600
Fax: 06341/ 13-8609
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Constanze Schmitt
(Technik)
Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-8656
Fax: 06341/13-8609
E-Mail oder Kontaktformular
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