Abgabe im Wertstoffhof “Am Hölzel“ . Beim Altholz AI-AIII gibt es eine Freigrenze von 500l bei der Anlieferung, die kostenfrei ist. Anlieferungen darüber bzw beim AIV Holz werden verwogen und in voller Höhe berechnet.
A I - A III – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde, A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz (zum Beispiel Laminat) ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
A IV - mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Holzfaser Dämmplatten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de bzw. bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)