Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restabfall (schwarze Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden.Diese werden für Landauer Bürger kostenfrei am Wertstoffhof „Am Hölzel" entgegengenommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Abholung beim Sperrabfall auf Abruf (Ausnahme Nachtspeicherofen und Energiesparlampen/Neonröhren)
Elektrogeräte enthalten große Mengen an Schadstoffen (zum Beispiel Schwermetalle oder FCKW), aber auch wertvolle Ressourcen wie Edelmetalle (zum Beispiel Gold, Platin, Silber). Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) schädigt beispielsweise beim unkontrollierten Austritt die Ozonschicht. Werden Altgeräte also einer getrennten Sammlung und anschließender Verwertung zugeführt entlasten sie die Umwelt doppelt: Einerseits werden wichtige Rohstoffe dem Stoffkreislauf wieder zugeführt und andererseits der Schadstoffgehalt im Restabfall deutlich verringert. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Ab dem 24. März 2006 werden auch alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet: Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Schwarze Tonne, gelber Sack, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern beim Entsorgungszentrum (Anmerkung: Gewerbliche Anlieferer müssen sich vorab anmelden) oder freiwilligen Rücknahmesystemen abzugeben ist.
Leuchten, stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen ,Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampflampen, LED-Lampen mit Ausnahme von Glühlampen (diese gehören zum Restabfall)
Alle Geräte mit einer Kantenlänge über 50 cm
Alle Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 cm
Staubsauger, Toaster, Friteusen, Wecker, Rasierer. Bohrmaschine, Sägen, Nähmaschine, Videospielekonsole,Fahrrad-,Tauch-,Lauf, Rudercomputer, Rauchmelder,Anrufbeantworter, Computer
Drucker, DVD Player, Fotoapparat, Fotokopiergerät, HiFi-Gerät / Baustein, Radio, Kassettenrecorder, Kofferradio, Modem, Plattenspieler, Rechenmaschine
Schreibmaschine, Taschenrechner, Telefon/Telefax, Videogerät, Videokamera
Seit dem 15. August 2018 gehören auch alle Alltagsgegenstände mit Elektrofeatures zum Elektroschrott.
Leicht zu entfernende Elektrobauteile (Schrankbeleuchtung etc.) müssen zuvor abgebaut und werden danach getrennt vom übrigen Sperrmüll/Restabfall in den entsprehenden Containern gesammelt. Fest verbaute Elektrobestandteile werden komplett der entsprechenden Sammelgruppe zugeordnet (Turnschuhe, Massagesessel etc.)
Farbbänder/Kartuschen (Entsorgung in den orangenen Tonnen im Wertstoffhof), Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sind vor der Abgabe im Wertstoffhof „Am Hölzel“ unbedingt aus den Altgeräten zu entfernen!
Entsorgung sonstigen E-Schrotts:
Haushaltsbatterien: Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Haushaltsübliche Mengen an Altbatterien können aber auch beim Bauhof bzw. beim Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden.
Elektronikschrott kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Wertstoffhof „Am Hölzel“ abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Abholung beim Sperrabfall auf Abruf (Ausnahme Nachtspeicherofen und Energiesparlampen/Neonröhren)
Hier finden sie weitere Sammelstellen für Energiesparlampen
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich