Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Gartens anfallen.
Vorbemerkung
Durch die Behandlung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage und der anschliesenden Kompostierung werden invasiven Neophyten insbesondere Japan‐, Sachalin und Bastard‐Knöterich, Riesen‐Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut unschädlich gemacht. Diese können also problemlos in der Biotonne entsorgt werden.
Was gehört in die grüne Biotonne?
In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.
Was ist bei der Biotonne zu beachten?
Wann wird die Biotonne geleert?
Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen
Was darf nicht in die Biotonne?
Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK
Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE oder Tonne
Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE
Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG
Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE
Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?
Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen (bis 1000kg) kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern (dazu zählen auch Wurzeln,die frei von Erde sind). Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.
Geeignete Komposter erhalten Sie in Baumärkten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich bei der Eigenkompostierung von der Benutzung der Biotonne befreien lassen. Einen Antrag dazu finden Sie hier.
Richtige Entsorgung
Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:
Annahme beim Grünschnittsammelplatz auf dem Wertstoffhof