Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Vorbemerkung
Durch die Behandlung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage und der anschliesenden Kompostierung werden invasiven Neophyten insbesondere Japan‐, Sachalin und Bastard‐Knöterich, Riesen‐Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut unschädlich gemacht. Diese können also problemlos in der Biotonne entsorgt werden.
Was gehört in die grüne Biotonne?
In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.
Was ist bei der Biotonne zu beachten?
Wann wird die Biotonne geleert?
Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen
Was darf nicht in die Biotonne?
Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK
Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE oder Tonne
Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE
Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG
Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE
Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?
Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen (bis 1000kg) kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern (dazu zählen auch Wurzeln,die frei von Erde sind). Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.
Geeignete Komposter erhalten Sie in Baumärkten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich bei der Eigenkompostierung von der Benutzung der Biotonne befreien lassen. Einen Antrag dazu finden Sie hier.
Richtige Entsorgung
Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:
Annahme beim Grünschnittsammelplatz auf dem Wertstoffhof
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.