Alle unverwertbaren Haushaltsabfälle werden über die graue Restabfalltonne entsorgt. Die Leerung der Restabfallgefäße erfolgt im zweiwöchentlichen bzw vierwöchentlichen Rhythmus (Termine siehe Kalender). Die Restabfalltonne und der städtische Abfallsack (bei gelegentlichen Mehrmengen) müssen bis spätestens 6 Uhr zur Abholung bereitstehen. Städtische Abfallsäcke können kostenpflichtig im Bauhof, dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb, im Bürgerbüro und in den Ortsvorsteherbüros erworben werden.
Restabfall kann auch gegen Gebühr am Wertstoffhof "Am Hölzel" in Landau-Mörlheim angeliefert werden.
Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, können Medikamente über die Restabfalltonne entsorgt werden. Spezielle Arzneimittel, wie z.B. Mittel zur Behandlung von Krebs (Zytostatika), dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Spritzen, Kanülen, Nadeln oder ähnliches können in einem festen Gefäß als Restabfall entsorgt werden.
CD, DVD, Blue-ray, Toner und Druckerkartuschen, Elektrokleinteile und Metallkleinteile wie Schrauben, Zeltheringe, Kabelreste können auch über die Wertstoffsammelbox gesammelt und dann kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Dies gilt auch für Töpfe und Pfannen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich