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Weihnachtsbaum – Entsorgung/Abholung

Zusatzinformation

Tannenbaum

Im Januar holt der EWL auch ausgediente Weihnachtsbäume ab.  Voraussetzung:  die Anzahl übersteigt die haushaltsübliche Menge pro Grundstück nicht (kostenfrei), der Baum ist vollständig abgeschmückt und auf eine maximale Länge von 1,5 m gekürzt.

Legen Sie den vollständig abgeschmückten Baum bitte am Sammeltag bis spätestens 06:00 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.  

Zusatzinformation

Bioabfall

Biologische Abfälle aus dem Garten oder Küche können Sie entweder selbst kompostieren oder über die grüne Biotonne entsorgen.

Vorbemerkung

Durch die Behandlung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage und der anschliesenden Kompostierung werden invasiven Neophyten insbesondere Japan‐, Sachalin und Bastard‐Knöterich, Riesen‐Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut unschädlich gemacht. Diese können also problemlos in der Biotonne entsorgt werden.

Was gehört in die grüne Biotonne?

In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.

  • Feste Speisereste, Brot– und Kuchenreste
  • Eierschalen 
  •  Kaffee– und Teesatz mit Filter 
  •  Obst– und Gemüsereste 
  •  Kartoffelschalen
  •  Südfrüchte 
  •  Grünschnitt und Laub aus dem Garten 
  •  Rasenschnitt 
  •  Schnittblumen und Blumenstöcke 
  •  Küchenpapier in geringen Mengen 
  •  Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter organischer Stoffe

Was ist bei der Biotonne zu beachten?

  • Stellen Sie die Bio-Tonne an einen schattigen Standort.
  • Füllen Sie nur verrottbare organische Materialien wie Küchen,- Garten- und Grünabfälle ein. 
  • Das Einfüllen großer Mengen Speisereste aus z.B. Großküchen oder Gastronomiebetrieben ist nicht erlaubt. Diese müssen gesondert entsorgt werden (Speiseabfallverwerter ).
  • Nicht zu nasses Material einfüllen (keine Suppen und Soßen oder ähnliches), da Nässe zur Geruchsentwicklung führt. Allgemein gilt: Je trockener das Material, desto weniger Geruchsprobleme im Sommer bzw. Frostprobleme im Winter.
  • Nach jeder dritten oder vierten Leerung das Gefäß ausspritzen oder reinigen. 
  •  In der kalten Jahreszeit verhindert ein Auskleiden mit mehrlagigem Zeitungspapier das Festfrieren der Bioabfälle am Boden der Tonne.
  • Sehr feuchte Bioabfälle können in Zeitungspapier verpackt eingegeben werden. 
  •  Keinesfalls Bioabfälle in (kompostierbare) Plastiktüten in die Tonne geben! Bitte verwenden Sie Zeitungspapier oder kompostierbare Papiertüten.
  • Tierkörper und -teile dürfen nicht kompostiert werden. Diese können über Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden.
  • Sollten sich in einigen Fällen Probleme mit Insektenbefall ergeben, hilft eine Dosis Kalk. Wegen der Verätzungsgefahr sollte jedoch kein aggressiver Brand- o. Ätzkalk verwendet werden.

Wann wird die Biotonne geleert?

Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen

Was darf nicht in die Biotonne?

Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK

Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE oder Tonne

Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE

Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG

Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE

Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?

Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen (bis 1000kg) kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern (dazu zählen auch Wurzeln,die frei von Erde sind). Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.

Zuständig

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/ 13-8600
Fax: 06341/ 13-8609
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Behördenrufnummer
ohne Vorwahl
Telefon: 115
Herr Andreas Fischer
Abfallberatung
Telefon: 06341/13 -8643
Fax: 06341/13 -8609
E-Mail oder Kontaktformular
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