Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um keinen Rufbereitschaftsdienst handelt. Sie erreichen uns telefonisch während den allgemeinen Dienstzeiten.
Bei Notfällen verständigen Sie bitte die Feuerwehr unter der Rufnummer: 112
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) lädt Bürgerinnen und Bürger herzlich zum 9. Landauer Komposttag am Freitag 16. Mai ein. Ab 13:00 Uhr wird auf dem Wertstoffhof in Mörlheim in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Biovergärungsanlage in Westheim kostenlos Kompost verteilt.
Diese Kompostaktion ist ein besonderes Dankeschön an alle Landauer, die mit ihrer Abfalltrennung die Grundlage für den wertvollen Kompost schaffen. Teilnehmer der Aktion werden gebeten, geeignete Behälter und Schaufeln für den Transport mitzubringen. Jeder kann soviel Kompost mitnehmen, wie er tragen kann, bis zu einem Maximum von 500 Litern.