Jedes bewohnte Grundstück oder jeder Gewerbebetrieb muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Abfallgebühren sind dabei von dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu zahlen.
Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorhandenen Rest- und Bioabfallgefäße.
Jedes Grundstück muss ein sog. Mindestvolumen vorhalten. Dieses beträgt bei bewohnten Grundstücken pro gemeldeter Person und pro Woche 10 Liter für Rest- und 5 Liter für Bioabfälle.
Die Abfallgebühren finden Sie hier.
Die neuen Gebühren ab 1.1.2026 finden sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de bzw. bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)