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Abfall
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Abfallbehälter

Jedes bewohnte Grundstück oder jeder Gewerbebetrieb muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Abfallgebühren sind dabei von dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu zahlen.

Gebühren für Rest- und Bioabfall

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorhandenen Rest- und Bioabfallgefäße.

Jedes Grundstück muss ein sog. Mindestvolumen vorhalten. Dieses beträgt bei bewohnten Grundstücken pro gemeldeter Person und pro Woche 10 Liter für Rest- und 5 Liter für Bioabfälle.

Die Abfallgebühren finden Sie hier.

Die neuen Gebühren ab 1.1.2026 finden sie hier.

Kontakt

Frau Sandra Schupp
Abfallgefäße Änderungen/Gebühren
Telefon: 06341/13-8632
Fax: 06341/13-8609
E-Mail oder Kontaktformular
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Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Gebührenabrechnungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de  bzw.  bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.


Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)