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Abfallwirtschaftskonzept

Der EWL schreibt sein Abfallwirtschaftskonzept fort.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben entsprechend § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für ihren Zuständigkeitsbereich Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) aufzustellen. Der Inhalt des AWK richtet sich nach § 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Ziel des AWK ist es ein effizientes Stoffstrommanagement zu Schonung der natürlichen Ressourcen zu entwickeln. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen dabei sich untereinander vernetzen, aber auch mit privaten Akteuren zusammenarbeiten. Bei der Erstellung der AWK ist der aktuelle Landesabfallwirtschaftsplan zu beachten.

Anfang 2023 wurde der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz 2022 veröffentlicht. Der neue Abfallwirtschaftsplan enthält zusätzliche Maßnahmen und Prüfaufträge für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Neben der Überprüfung und Nachweis über die Einhaltung der Zielwerte des Landesabfallwirtschaftsplans wurden Prüfaufträge und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung und Wiederverwendung, Wertstofferfassung und Recycling und anderer nicht gefährlicher Siedlungsabfälle vorgeschrieben.

Die Stadt Landau übertrifft bereits die Landesziele für 2025.

Die Landesziele für 2030 werden derzeit nicht vollständig erfüllt, insbesondere bei den maximalen Frachten von Bioabfall und Wertstoffen im häuslichen Restabfall müssen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele ergriffen werden.

Neben diesen Zielwerten des Landes sind selbstverständlich auch die Bedürfnisse der Bürgerschaft, der Klimaschutz und die gebührenrechtlichen Vorgaben bei der Fortschreibung des AWK zu berücksichtigen. Eine gute Ausgangsbasis bildet dabei die vom EWL und dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement durchgeführt Potentialstudie „Klimaoptimierte Abfallwirtschaft“.


Welche Maßnahmen und Ziele beinhaltet das neue Abfallwirtschaftskonzept?

Im Besonderen wurden zusätzlich folgende Maßnahmen aufgenommen:

Maßnahmen zur Reduzierung Anteil Bioabfall und Wertstoffe im Restabfall:

  • Pflichtanschluss aller Grundstücke an die haushaltsnahe Bioabfallabholung
  • Abfuhrbasierte Abrechnung der Restabfalltonne per Identsystem im Holsystem
  • Ausweitung der gelben Tonne im Stadtgebiet
  • Getrennte Erfassung von Alttextilien
  • Intensivierung der Abfallberatung

Maßnahmen zur Reduzierung des Restabfalls, sperrigen Restabfalls und Elektronikschrotts:

  • Bereitstellung der Räumlichkeiten eines Second-Hand-Kaufhauses
  • Unterstützung Initiativen zur Reparatur von Elektrogeräten, z. B. Repair-Kaffee

Maßnahmen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen, getrennt nach Material zur Vergärung und Material zur stofflich energetischen Verwendung:

  • Getrennte Erfassung von krautigem und holzigen Materialien auf dem Grünschnittplatz am Wertstoffhof
  • Ausweitung der wöchentlichen Bioabfuhr im Spätjahr zur Minimierung von Entsorgungswegen und bürgerfreundlichen Erfassung von Gartenabfällen.

Maßnahme zur nachhaltigen Energieversorgung:

  • Aufbereitung von holzigen Bioabfallbestandteilen zu Biomassebrennstoff


Darüber hinaus wurde im AWK ein Mengenziel für Restabfall von durchschnittlich 80 kg pro Einwohner und Jahr für das Jahr 2030 festgeschrieben.

Außerdem soll zur Überprüfung des Wirkungsgrades der Maßnahmen, wie vom Land vorgegeben, eine Restabfallanalyse nach Implementierung von einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.


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