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Sonderabfall


Sonderabfälle sind schadstoffhaltig und umweltgefährdend. Zum Sonderabfall gehören z.B. Desinfektionsmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, leere Ölkanister, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Quecksilberthermometer, Reinigungsmittel, Abbeizmittel, flüssige oder pastöse Lacke  sowie Waschmittel.

An sechs Terminen pro Jahr können Sie Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen (50 Liter bzw. 50 kg) entsorgen.

  • Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet.Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier Batterieruecknamesysteme
  • Restentleerte Farbeimer und Lackdosen gehören in den Wertstoffsack.
  • Flüssige Dispersionsfarbe (50kg/50L) wird kostenlos am Wertstoffhof angenommen. Eine Abgabe bei der Sonderabfallsammlung ist nicht mehr möglich!
  • Gewerbebetriebe mit "Sonderabfall-Kleinmengen" (max. 500 kg pro Jahr) können ihre Abfälle nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Sonderabfallsammlung abgeben (kostenpflichtig).
  • Größere Mengen/gewerbliche Mengen an Sonderabfall (über 2000 kg/Jahr) müssen durch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM), Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 in 55130 Mainz einer Entsorgung zugeführt werden (Tel.: 0 61 31/9 82 98-0, Fax -22).
  • Motoren- und Getriebeöle werden vom Sonderabfallmobil nicht mitgenommen. Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeölen sind gesetzlich verpflichtet, Altöl bis zu der Menge kostenlos zurückzunehmen, in der neues Öl gekauft wurde. 

Andere Sonderabfälle

Folgender Sonderabfall kann ganzjährig beim Wertstoffhof angeliefert werden:

  • Haushaltsbatterien
  • Pu Schaumdosen mit entsprechendem Logo des Rücknahmesystems PDR
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Hinweis zur Berichterstattung: Gebührenänderung am Wertstoffhof noch nicht in Kraft  

und  Abfallentsorgung um Ostern


In der Rheinpfalz vom 10. April 2025 wurde über eine Gebührenänderung am Wertstoffhof berichtet. Richtig ist: Die neue Gebührenstruktur wurde vom Verwaltungsrat des EWL beschlossen, gilt jedoch noch nicht.

Zunächst muss die Änderung der Abfallsatzung am 20. Mai 2025 im Stadtrat beraten und beschlossen werden. Anschließend folgt die öffentliche Bekanntmachung, mit der die Satzung zum 01.06.2025 rechtskräftig werden soll. Erst dann können die neuen Regelungen – etwa die kostenfreie Abgabe von bis zu 500 Litern mineralischer Bauabfälle und Altholz der Kategorie 1 bis 3 für Landauer Haushalte – umgesetzt werden.

Der EWL informiert rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt der Umstellung – hier auf der Website sowie über die Social-Media-Kanäle.


Geänderte Abfuhrtermine nach Ostern

In der Osterwoche verschieben sich alle Abfuhrtermine wegen des Feiertags am Ostermontag um einen Tag nach hinten:

  • Montagstour: Dienstag, 22. April
  • Dienstagstour: Mittwoch, 23. April
  • Mittwochstour: Donnerstag, 24. April
  • Donnerstagstour: Freitag, 25. April
  • Freitagstour: Samstag, 26. April

Abfall ab 6 Uhr bereitstellen

Der EWL bittet die Bürger, die Abfallgefäße und Wertstoffsäcke am jeweiligen Abholtag bis sechs Uhr in der Frühe bereitzustellen. Eine nachträgliche Abholung wegen verspäteter Bereitstellung ist nicht möglich. Wer sichergehen will, findet alle Termine der jeweiligen Abfuhrbezirke auch im Internet unter www.ew-landau.de Auch die Abfall-App informiert über die Terminverschiebungen.