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20.09.2021

Biotonne im Blick

Biotonnen im Blick

EWL sammelt wieder im 14-tägigen Turnus – Qualität in Verwertungskette verlangt Kontrollen – Ausdehnung der wöchentlichen Abholung wird geprüft

Mit dem Ende des Monats September leert der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) die Biotonnen wieder im 14-tägigen Rhythmus. Damit endet der wöchentliche Sammelturnus, den der städtische Betrieb zwischen Juni und September als zusätzliche Dienstleistung fährt. Die Abholung pausiert erstmals in der Woche ab dem 27. September. „Die wöchentliche Leerung ist ein zusätzlicher Service für Landaus Bürgerinnen und Bürger. Unangenehme Gerüche der organischen Substanzen an den Tonnenabstellplätzen lassen sich so wirkungsvoll vermeiden“, erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrates. Ziel sei es, dass möglichst alle organischen Reste aus Haus und Garten über die Biogutsammlung erfasst werden und nicht in der Restabfalltonne landen. Mit Blick auf die Hygiene reicht die 14-tägige Leerung der Biotonne, so ist der Turnus im Gebührenrahmen des EWL fest verankert.

Ob es bei der bisherigen Regelung bleibt oder eine Ausdehnung kommt, könnte sich im Rahmen der Novellierung des Abfallwirtschaftskonzeptes des EWL entscheiden. „Wenn wir das Regelwerk fortschreiben, dann prüfen wir auch, ob sich die wöchentliche Abholung künftig auf die Monate Mai und Oktober erstrecken soll. Es gibt zahlreiche Argumente, die dafür sprechen“, so Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Ingenthron.

Verschärfte Gesetzeslage erfordert Prüfung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetzt ist der verbindliche Rahmen, nach dem in Deutschland Abfälle getrennt, gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden. Was genau von wem zu tun ist, ist unter anderem in Verordnungen und Durchführungsbestimmungen festgelegt. „Der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich gut im Regeln. Die Umsetzung angehen und auch kontrollieren liegt aber in der Verantwortung von Betrieben vor Ort wie uns“, erklärt Bernhard Eck als EWL-Vorstandsvorsitzender. Jetzt plant der Gesetzgeber in der Verwertungskette von organischen Substanzen zusätzlich Qualitätskriterien einzuführen. Im Gespräch sind konkrete Prozentzahlen an Störstoffen, die eine Ladung dann nicht überschreiten darf. „Da schauen unsere Abnehmer, mit denen wir eine vertragliche Vereinbarung haben, dann doch genauer hin“, ist er sich sicher. So werden die EWL-Beschäftigten in den kommenden Wochen immer wieder Stichprobenkontrollen bei den Landauer Biotonnen machen. Bereits in der Vergangenheit blieben Tonnen mit auffallender Falschbefüllung stehen und wurden mit einer roten Informationskarte ausgestattet. Zwar trennen die meisten Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall gewissenhaft und korrekt. Aber z.B. bei Plastiktüten, biologisch abbaubaren Tüten und Elektroschrott in der Biotonne greift der EWL ein – auch weil dem Unternehmen dann Vertragsstrafen mit Blick auf die gesetzlich definierte Reinheit der organischen Abfälle anfallen können.

Qualität für gesunden Kreislauf

„Wir sagen bewusst Biogut, weil wir damit auch eine Aussage zur Qualität machen“, erläutert Bernhard Eck abschließend. Denn am Ende wird der Inhalt aus den Landauer Biotonnen zu Kompost verarbeitet und wandert als Blumenerde in die Haushalte und Gärten oder auf die Felder von Landwirten, die Nahrungsmittel erzeugen.

Tipps und Infos für den Alltag
Wichtige und sehr detaillierte Tipps zur Entsorgung hat der EWL in seinem Abfall-ABC festgehalten. Es ist auf der Website www.ew-landau.de und in der Landauer Abfall-App zu finden. Darüber hinaus informiert unter anderem die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung darüber, wie die Verwertung von organischen Substanzen genau funktioniert und was in Biotonnen darf und was nicht. Mehr dazu auf der Website www.wirfuerbio.de.


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