Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Gelbe Säcke werden nur dort eingesammelt, wo keine gelben Tonnen eingeführt wurden.
Die Wertstoffsäcke für Glas (transparenter Sack) sowie für Kunststoffe, Verbundstoffe und Metall (gelber Sack/Gelbe Tonne) werden alle 14 Tage direkt an den Grundstücken im Auftrag der Dualen Systeme Deutschland von privaten Unternehmen abgeholt. Wenn Straßen nicht befahrbar sind,müssen die Bürger die Wertstoffe (transparente/gelbe Säcke und Gelbe Tonne) selbständig an den Sammelplatz bringen. Der EWL unterstützt die Dualen Systeme mit Serviceleistungen, wie Informationen rund um die richtige Sortierung. Papier, Kartonagen und Druckerzeugnisse (blauer Sack / Altpapiertonne) sammelt eine Firma im Auftrag der EWL ein. Weitere Wertstoffe wie Alt-Holz, Metall oder Elektronikschrott nimmt der EWL am Wertstoffhof "Am Hölzel" an.
Bestellungen von Altpapiertonnen nimmt die Abrechnungsstelle unter den Rufnummern 06341 1386-30,-31,-32 entgegen.
Reklamationen bei den für die Sammlung zuständigen Firmen:
Firma PreZero Service Süd GmbH
Mozartstraße 27, 76761 Rülzheim
Service-Telefon: 07272 7005 35
E-Mail: auftrag.ruelzheim.de@prezero.com
Firma Süd-Müll GmbH & Co. KG
Queichheimer Hauptstraße 259, 76829 Landau
Service-Telefon: 0800 77 01 001
E-Mail: Landau@sued-muell.com
Firma Remondis GmbH
In den Seewiesen 11, 67480 Edenkoben
Service-Telefon: 06323 805-202
E-Mail: info.edenkoben@remondis.de
Für die gelben Wertstoffsäcke bzw. Tonnen sind die Dualen Systeme Deutschland verantwortlich, nicht der EWL. Mit der Ausgabe und Sammlung der gelben Säcke in Landau haben sie die Firma PreZero Service Süd GmbH beauftragt. Die Stadt Landau und der EWL sind an der Sammlung nicht beteiligt. Diese wird auch nicht über Abfallgebühren finanziert.
Ausgabe: Landauer Bürger können, dort wo keine Gelbe Tonne aufgestellt wurde, ihre gelben Säcke direkt bei der Firma bestellen (Telefon oder Email) und bekommen diese dann nach Hause gebracht. Zusätzlich gibt es Säcke bei folgenden Firmen:
Zusätzlich kann man auch bei der Abholung einen Zettel an die bereitgestellten Säcke anbringen und bekommt dann Säcke
In den gelben Sack gehören Metallverpackungen und sogenannte Leichtverpackungen aus Kunststoff und Verbundstoff. Verbundstoffe bestehen aus mindestens zwei fest miteinander verbundenen Materialarten. Kunststoffe und Verbundstoffe können zusammen mit dem Metall über den gelben Wertstoffsack entsorgt werden. Im gelben Sack werden gesammelt: Kunststoffe, Verbundstoffe Metall, Verpackungsfolien, leere Kunststoffflaschen, leere Kunststoffbecher, Getränke- und Milchkartons (Tetra Pak), Vakuumverpackungen, Fertigsuppenbeutel, Blister (etwa leere Tablettenverpackungen), Tragetaschen, Einweggeschirr, Getränkedosen, Kaffeekapseln, Konservendosen, Aluminiumfolie, leere Obstkisten mit dem grünen Punkt (Holz,Plastik oder Pappe), metallische Kleinteile. Nicht in den gelben Sack gehören: stark verschmutzte Wertstoffe, Video- und Musikkassetten, Farbbänder, Tonerkartuschen, Einwegwindeln, Glas, Papier und Kartonagen, Bioabfälle, elektrische Geräte, stark verschmutzte Dosen.
Die Dualen Systeme Deutschland sind auch verantwortlich für die transparenten Säcke für Glas. Mit der Ausgabe und Sammlung der Säcke in Landau haben sie die Firma Süd-Müll GmbH & Co. KG beauftragt. Die Stadt Landau und der EWL sind an der Sammlung nicht beteiligt. Sie wird auch nicht über Abfallgebühren finanziert.
Ausgabe: Süd-Müll verteilt jährlich an jeden Landauer Haushalt zwei Rollen Säcke. Nachbestellen können die Bürger über Telefon oder Email und bekommen die Säcke dann nach Hause geliefert oder vor Ort in der Queichheimer Hauptstraße 259, Landau.
In den transparenten Sack gehören beispielsweise: Glas, Einwegflaschen, Einweggläser. Nicht in den transparenten Sack gehören: Verschlüsse, Korken, Deckel, Porzellan und Steingut, Spiegel- und Flachglas.
Für den blauen Sack für Papier und die Altpapiertonne ist der EWL zuständig.
Ausgabe: Wertstoffsäcke für Papier gibt es gegen eine Gebühr von 2,50 Euro je Rolle bei der EWL-Verwaltung Zimmer 002 in der Georg-Friedrich-Dentzel-Str. 1, beim EWL-Bauhof in der Albert-Einstein-Straße 18, im Rathaus im Bürgerbüro und in den Ortsvorsteherbüros.
Im blauen Wertstoffsack werden die Wertstoffe Papier/Kartonage gesammelt. In den Sack gehören beispielsweise: Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Papier- und Pappschachteln, Kataloge, Kartonagen. Papier/Kartonagen und Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge) können über den blauen Wertstoffsack oder die kommunale Papiertonne entsorgt werden. Druckerzeugnisse und Kartonagen können auch in gebündelter Form (in geschlossenen Kartons, verschnürt oder mit Transportklebeband fixiert,mit je höchstens 20 Kilogramm ) bereitgestellt werden. Die haushaltsüblichen Menge beträgt maximal einem Kubikmeter pro Abfuhr.
Nicht in den blauen Sack gehören: Tapetenreste, verschmutztes Papier, Getränketüten, Kohlepapier, verunreinigte Pizzaschachteln.
Am Wertstoffhof können Landauer Haushalte auch Altpapier kostenlos anliefern.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich