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FAQ Leerungsbasierte Abrechnung

Wie funktioniert das neue System?

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Restabfallgebühren nach der Anzahl der Leerungen berechnet. Das heißt: Sie zahlen einen Grundpreis für zehn Leerungen pro Jahr. Jede zusätzliche Leerung wird einzeln berechnet.

Muss ich etwas unternehmen?

Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch durch den EWL. Sie müssen nichts beantragen oder an Ihrer Tonne verändern. Alle Restabfalltonnen sind bereits mit einem elektronischen Chip ausgestattet

Wann wird meine Tonne geleert?

Der EWL bietet eine Leerung der Restabfalltonne alle zwei Wochen an, wie bisher. Sie entscheiden aber künftig an jedem Abfuhrtag selbst, ob Sie die Tonne bereitstellen oder nicht. Die Gebühr wird nur registriert, wenn Ihre Tonne geleert wird.

Was passiert, wenn ich die Tonne einmal nicht bereitstelle?

Dann bleibt sie ungeleert, und es wird keine Gebühr fällig. Beim nächsten Termin können Sie die Tonne wie gewohnt bereitstellen.

Wie kann ich meine Gebühren beeinflussen?

Indem Sie die Biotonne für Bioabfall und Wertstoffbehälter für Umverpackungen und Papier konsequent nutzen. Je besser Sie trennen, desto weniger Restabfall fällt an und desto seltener müssen Sie Ihre Restabfalltonne leeren lassen.

Was gilt für die Biotonne?

Die Biotonne wird weiterhin regelmäßig im Zwei- oder Einwochenrhythmus geleert und zählt nicht zum leerungsbasierten Abrechnungssystem.

Warum steigen die Abfallgebühren insgesamt?

Die Entsorgungskosten steigen durch höhere Personal- und Energiekosten, höhere Aufwendungen für Transport und Entsorgung sowie den steigenden CO₂-Preis. Letzterer wirkt sich auch auf die Restabfallentsorgung aus, da bei der Verbrennung nicht verwertbaren Mülls CO₂ entsteht. Weil Sie mit dem neuen System nur noch für tatsächliche Leerungen zahlen, haben Sie nun selbst Einfluss auf Ihre Kosten.

Was passiert, wenn die Tonne überfüllt ist?

Schließt der Deckel nicht richtig, ist die Tonne überfüllt. Überfüllte Tonne werden zwar geleert, allerdings entscheidet die Müllabfuhr vor Ort, ob eine Zusatzgebühr anfällt. Diese entspricht einer Sonderleerung (zum Beispiel 30,90 Euro bei einer 120-Liter-Tonne).
Planen Sie so, dass bis zur nächsten Leerung noch genügend Platz in der Tonne bleibt. Ist die Tonne häufiger überfüllt, kann ein größeres oder ein zusätzliches Gefäß erforderlich sein.

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt einmal jährlich. Die monatliche Abschlagszahlung bleibt gleich und wird bei der Jahresrechnung verrechnet. Auf Basis der tatsächlichen Leerungen wird der Abschlag für das Folgejahr angepasst.

Infoflyer

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