Hilfsnavigation
Titelseite3
Seiteninhalt
16.03.2023

Frühjahrsputz im Garten - wohin mit Grüngut?

Laub, Grünschnitt und Gartenabfälle einfach auf Wertstoffhof oder per Grünschnittsack entsorgen

Endlich grünt und sprießt es wieder in Landaus Gärten. Auch in der Natur ist jetzt die beste Zeit für den Frühjahrsputz. Wo die organischen Winterreste am besten aufgehoben sind, weiß der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL): Wer keinen eigenen Komposthaufen besitzt, kann zum Beispiel nicht verrottetes Laub in der Biotonne entsorgen. „Anders sieht es mit kleineren Baumstämmen oder mit Grünschnitt wie Ästen und Sträuchern aus, mit denen man im Winter Beete abdeckt“, erklärt EWL-Abfallberater Andreas Fischer und fügt an: „Diese gehören nur dann in die Biotonne, wenn sie nicht mehr als 10 Zentimeter Durchmesser haben. Sonst machen sie bei der Aufbereitung des Biomülls in der Vergärungsanlage Probleme. Deshalb gibt es für die Entsorgung des wertvollen Rohstoffs schnelle und einfache Alternativen.“ Übrigens: Um Vögel zu schützen, dürfen seit dem 1. März keine Bäume und Hecken mehr geschnitten werden. Der Vogelschutz endet am 30. September.

Kostenfrei am Wertstoffhof

Der Wertstoffhof „Am Hölzel“ freut sich über haushaltsübliche Mengen Grünschnitt. Dieser kann vor Ort bis 1.000 Kilogramm kostenfrei abgegeben werden. Das gilt auch für Wurzelwerk ohne Erde. Voraussetzung dafür: Der Grünschnitt stammt von einem Grundstück, das an die öffentliche Abfallentsorgung des EWL angeschlossen ist.

Bequem mit dem Grünschnittsack oder der Bündelmarke

Eine besonders einfache Alternative ist der Grünschnittsack. Dieser wird vor Ort zusammen mit der Biotonne abgeholt. Grüngut kann auch einfach gebündelt und mit einer entsprechenden Marke versehen werden, wenn es in einem Bündel von einem Meter Länge und eineinhalb Meter Umfang zusammengeschnürt ist. Säcke mit 120 Liter Fassungsvermögen für zwei Euro je Stück und Marken für einen Euro pro Stück gibt es an gleich mehreren Stellen:

•             im Bauhof (Albert-Einstein-Straße 18),

•             im Dienstleistungsgebäude am Park (Georg-Friedrich-Dentzel Str. 1),

•             dem Bürgerbüro (im Rathaus),

•             im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15)

•             sowie in den Ortsvorsteherbüros.

Quelle: EWL
zurück nach oben drucken