EWL informiert, wie sich Schäden vermeiden lassen – Rückstausicherungen schützen Eigentum
Die sommerliche Gewittersaison hat begonnen – und wer einen Keller hat, muss nun besonders wachsam sein: Denn bei Starkregen oder Überflutung ist das Risiko hoch, dass Wasser durch Lichtschächte oder Rückstau in der Kanalisation in tiefergelegene Teile von Gebäuden eindringt. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) stellt deshalb den Schutz von Kellerräumen in den Mittelpunkt seiner Hochwasserberatung. „Wir erhalten dazu viele Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Sigrid Weisenbach, stellvertretende Leiterin der Abteilung Abwasserbeseitigung beim EWL. Gerade in tieferliegenden Landauer Stadtteilen genüge oft ein sehr starker Regen, um das Wasser in die Gebäude zu drücken. Damit es nicht so weit kommt, empfiehlt der EWL frühzeitig vorzusorgen.
Bestandsgebäude lassen sich nachrüsten
Als zentrale Schutzmaßnahmen empfiehlt der EWL Rückstausicherungen. Sie lassen sich sowohl in Neubauten als auch in bestehenden Gebäuden einbauen und verhindern, dass Abwasser aus dem überlasteten Kanalnetz in Waschbecken, Toiletten und Bodenabläufe im Keller zurückfließt. Bei Neubauten ist sogar der Einbau einer Hebeanlage nach geltendem Regelwerk Pflicht – wenn das Abwasser, wie etwa bei Abwasser aus einem Kellerbad, nicht oberhalb der Rückstauebene abgeführt werden kann. Mit einer Hebeanlage kann Wasser auch aus Räumen unterhalb der Rückstauebene entsorgt werden. Diese Rückstauebene liegt in der Regel zehn Zentimeter über dem Straßenniveau am Anschlusspunkt des Hauskanals. „Wer Rückstausicherungen oder Hebeanlagen installiert und regelmäßig warten lässt, kann sein Risiko erheblich verringern“, betont Sigrid Weisenbach. Darüber hinaus ist es möglich, Lichtschächte, Fenster und Kellertüren mit baulichen Maßnahmen zu sichern. Entscheidend ist, dass kein Wasser in die Öffnungen eindringen kann. Kleine Umbauten erzielen hier oft schon große Wirkung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zudem wichtige Unterlagen oder Wertgegenstände nicht im Keller aufbewahren. Denn selbst bei guter Vorsorge kann es im Extremfall zu Überflutungen kommen. „Auch einfache Maßnahmen wie das regelmäßige Reinigen von Dachrinnen, Hofeinläufen oder Abläufen tragen dazu bei, dass das Wasser besser abfließt und gar nicht erst ins Gebäude gelangt“, sagt die EWL-Expertin.
Gefahren kennen – richtig reagieren
Aktuelle Entwicklungen verdeutlichen die Dringlichkeit des Themas: Ende Mai 2024 kam es in Teilen von Rheinland-Pfalz zu extrem ergiebigem Dauerregen mit Niederschlagsmengen von 60 bis über 100 Millimetern innerhalb von 30 Stunden. Einige Messstationen registrierten sogar mehr als 100 Millimeter in 24 Stunden. „Diese Ereignisse und eigene Erfahrungen in Landau zeigen, dass auch bei uns jederzeit mit extremen Wetterlagen gerechnet werden muss“, erläutert Dr. Markus Schäfer, Leiter der Abteilung Abwasserbeseitigung beim EWL. Daher hat der EWL mit der Stadt Landau ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt. Es analysiert Problemzonen wie Abflusswege und Senken im Stadtgebiet. „Wissen ist der erste Schritt zur Vorsorge“, betont Dr. Markus Schäfer. Auf der Website www.ew-landau.de/Abwasser/Starkregen findet sich ein Link zum EWL-Merkblatt „Starkregen und Überflutungsschutz“ mit Informationen und Tipps zur Hochwasservorsorge in Landau. Ein weiterer Link führt zu einer interaktiven Sturzflutgefahrenkarte des Geoportals Rheinland-Pfalz. Hier lässt sich für jedes Grundstück in Landau nachvollziehen, wie hoch das Risiko bei Starkregen ist – inklusive Fließgeschwindigkeit und Tiefe des Wassers.
So lässt sich das Risiko fürs eigene Grundstück ermitteln:
Wer Fragen zu seiner eigenen Grundstücksentwässerung in Landau hat und eine individuelle Beratung zu den Risiken für sein Grundstück in Landau wünscht, kann sich per E-Mail unter hochwasser@landau.de direkt an den EWL wenden.
Bild 1: Screenshot der Überflutungskarte
Bildtext: Wasserstände nach extremen Starkregen: Mit der Sturzflutgefahrenkarte des Geoportals Rheinland-Pfalz können Landauerinnen und Landauer einschätzen, ob ihre Grundstücke besonders gefährdet sind.
(Foto: EWL – frei zur Veröffentlichung)
Bild 2: Skizze zur Hebeanlage
Maßnahme gegen Hochwasserschäden: In Neubauten mit Sanitäranlagen in tieferliegenden Gebäudeteilen sind Hebeanlagen Pflicht, die Abwasser über die Rückstauebene pumpen.
(Foto DWA – frei zur Veröffentlichung)