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19.11.2025

Der Weg ist frei für die leerungsbasierte Abrechnung

  • Stadtrat stimmt der neuen Abfallgebührenordnung des EWL zu
  • Leerungsbasierte Abrechnung für Restabfall ab Januar 2026
  • Praktische Tipps zu optimaler Nutzung und Gebühreneinsparung

Der Stadtrat der Stadt Landau hat in seiner gestrigen Sitzung der neuen Abfallgebührenordnung zugestimmt, in der das vom Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) entwickelte Konzept der leerungsbasierten Abrechnung umgesetzt ist. Damit wird der Weg frei für die Einführung des neuen Gebührenmodells zum 1. Januar 2026. Haushalte in Landau zahlen ihre Restabfallgebühr künftig nicht mehr pauschal, sondern auf Basis der tatsächlichen Leerungen – ein System, das Transparenz schaffen und zur Abfallvermeidung motivieren soll.

„Mit der leerungsbasierten Abrechnung setzen wir einen zentralen Baustein unseres Abfallwirtschaftskonzepts um“, sagt Sebastian Lorig, Vorstand des EWL. „Wer Bioabfall und Wertstoffe besser trennt, erzeugt weniger Restabfall, kann so bares Geld sparen und leistet zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz.“ Im Grundpreis der Abfallgebühr sind künftig zehn Leerungen pro Jahr enthalten, jede weitere wird separat berechnet. Damit bietet das Modell einen finanziellen Anreiz, Abfall zu vermeiden und besser zu trennen. „Es ist ein faires System, das Eigenverantwortung stärkt und Ressourcen schont“, so Sebastian Lorig weiter.

So nutzt man die Vorteile der leerungsbasierten Abrechnung

Für die Haushalte in Landau bleibt der Ablauf der Abfallsammlung weitgehend gleich. Wer künftig aber seine Leerungen gezielt plant, profitiert besonders vom neuen System. Denn: Nur wer seine Tonne zur Leerung bereitstellt, zahlt dafür. Die Abholung der Tonnen erfolgt wie gewohnt im Zwei-Wochen-Rhythmus.

„Entscheidend ist, die Tonne vorausschauend und rechtzeitig bereitzustellen und nicht erst, wenn sie überquillt“, erklärt Tomy Kiptschuk, Leiter der Abteilung Service und Abfallwirtschaft beim EWL. Gleichzeitig gelte es auch im Blick zu behalten, ob in der Tonne noch genug Platz für den Restabfall ist, der im Haushalt voraussichtlich bis zur nächsten Leerung anfällt. „Überfüllte Tonnen können wir aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht leeren. Ein übervoller Behälter belastet unsere Mitarbeitenden körperlich und erhöht das Risiko beim Entladen der Tonne ins Fahrzeug.“ Tomy Kiptschuk empfiehlt, die Restabfalltonne erst dann herauszustellen, wenn sie voll ist – höchstens so weit gefüllt, dass der Deckel noch schließt. Denn schließt der Deckel der Tonne wegen Überfüllung nicht, entscheidet die Abfallsammlung vor Ort, ob eine Zusatzgebühr anfällt. Diese entspricht den Kosten einer Sonderleerung, das sind etwa 30,90 Euro bei einer 120-Liter-Tonne. Deshalb sollten Befüllung und Bereitstellung der Tonne immer so geplant werden, dass bis zur nächsten Leerung noch genügend Platz im Abfallbehältnis bleibt.

Auch der Wechsel auf ein kleineres Gefäß sollte gut überlegt sein: „Wenn das kleinere Volumen regelmäßig nicht ausreicht, führt das zu Zusatzleerungen oder gar Sonderabholungen. Und das kann teurer werden als ein passendes Standardgefäß“, erläutert Tomy Kiptschuk. Wer seine Restabfalltonne optimal nutzen will, trennt konsequent: Bioabfälle gehören in die Biotonne, Verpackungen und Papier in die vorgesehenen Wertstoffbehälter. „Mit jeder eingesparten Leerung wirkt sich das neue Modell positiv auf die Haushaltskasse aus“, betont Tomy Kiptschuk.

Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs) zur leerungsbasierten Abrechnung stellt der EWL online auf www.ew-landau.de bereit.

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