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18.12.2025

EWL: Neue Regeln für Abfalltonnen in Landau

•             Tonnen werden künftig nur geleert, wenn der Griff zur Straße zeigt

•             Ab 2026: Schwerkraftschlösser an Abfalltonnen erlaubt

•             Adressaufkleber und Kennzeichnungen helfen Verwechslungen zu vermeiden

Abfalltonnen werden in Landau mit Einführung der leerungsbasierten Abrechnung ab dem 1. Januar 2026 nur noch geleert, wenn eindeutig erkennbar ist, dass sie zur Abfuhr bereitgestellt wurden. Darauf weist der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) hin. Zudem erlaubt der EWL künftig Schwerkraftschlösser zum Schutz vor Fremdeinwürfen und empfiehlt eine Überprüfung des Adressaufkleber, ob dieser noch gut lesbar ist.

Leerung nur bei Griff zu Straße

Damit eindeutig erkennbar ist, ob ein Abfallbehälter tatsächlich zur Leerung vorgesehen ist, führt der EWL eine klare Regel ein: Der Griff der Tonne muss zur Straße zeigen. So wird vermieden, dass Tonnen versehentlich geleert werden und Haushalte für eine Leerung zahlen, die sie gar nicht nutzen wollten. An Sammelplätzen gilt weiterhin eine pragmatische Regelung: Dort betrachtet der EWL alle Tonnen als bereitgestellt – unabhängig von der Ausrichtung. „Gerade mit Blick auf die künftige leerungsbasierte Abrechnung ist es wichtig, dass eindeutig erkennbar ist, welche Tonnen tatsächlich geleert werden sollen. Ist dies nicht der Fall, lassen unsere Mitarbeitenden die Tonne stehen. So vermeiden wir unbeabsichtigte Leerungen und damit unnötige Kosten“, erklärt Tomy Kiptschuk, Leiter der Abteilung Service und Abfallwirtschaft beim EWL.

Unverändert gelten die bekannten Zeiten für die Bereitstellung: Abfallbehälter können frühestens am Tag vor der Abfuhr ab 19 Uhr und spätestens am Abfuhrtag bis 6 Uhr rausgestellt werden.

Schwerkraftschlösser verhindern Fremdeinwürfe

An Abfallbehältern des EWL dürfen ab dem neuen Jahr sogenannte Schwerkraftschlösser angebracht werden. Dies soll verhindern, dass Fremde ihren Abfall in den bereitgestellten Tonnen entsorgen. Die Schlösser werden am Deckel der Tonne montiert. Beim Entleerungsvorgang öffnet sich das Schloss durch das Kippen der Tonne, nach dem Absetzen verriegelt es sich wieder automatisch.

Voraussetzungen für die Anbringung eines Schwerkraftschlosses sind, dass die reguläre Entleerung weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt, berechtigte Personen Zugang zum Abfallbehälter haben und der Behälter durch das Anbringen des Schlosses nicht beschädigt wird. Die Verantwortung für Anschaffung, Montage, Funktionsfähigkeit und Kosten der Schwerkraftschlösser liegt vollständig bei den jeweiligen Haushalten. Die Schlösser sind im Fachhandel erhältlich und werden neben der Schlüsselschließung auch in Kombination mit Zahlencode angeboten. Der EWL selbst stellt keine Schwerkraftschlösser bereit. Bei Rückgabe oder Tausch eines Abfallbehälters müssen die Schlösser entfernt werden.

Adressaufkleber sorgt für Klarheit

Der EWL empfiehlt allen Haushalten, darauf zu achten, dass der Adressaufkleber auf der Tonne gut lesbar bleibt. Das erleichtert die Zuordnung und hilft Verwechslungen zu vermeiden insbesondere an Sammelplätzen oder in Straßen, in denen mehrere Tonnen gemeinsam bereitgestellt werden. „Ist der Adressaufkleber nicht mehr lesbar so kann dies bei uns gemeldet werden und wir sorgen für Ersatz. Es können aber auch individuelle Aufkleber genutzt werden, um die eigene Tonne eindeutig zu kennzeichnen“, erläutert Tomy Kiptschuk. Auch hier gilt: Individuelle Aufkleber müssen bei der Rückgabe oder dem Tausch des Abfallbehälters wieder entfernt werden.

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