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28.01.2026

Altkleider richtig entsorgen: EWL informiert über Sammelstellen

Rückgang an öffentlich zugänglichen Altkleidercontainern – interaktive Karte zeigt Standorte in Landau – Wertstoffhof nimmt ebenfalls Textilien entgegen

Wohin mit ausgedienter Kleidung? Diese Frage stellen sich derzeit viele Bürgerinnen und Bürger in Landau. Hintergrund ist der deutliche Rückgang öffentlich zugänglicher Altkleidercontainer im Stadtgebiet: Waren Anfang 2025 noch mehr als 40 Standorte bekannt, sind es derzeit nur noch 13. Eine Übersicht über die Standorte bietet das GeoPortal der Stadt Landau mit einer interaktiven Karte. Darauf weist der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) hin und informiert zugleich über die Abgabemöglichkeiten am Wertstoffhof. Das GeoPortal ist online abrufbar unter www.maps.landau.de/altkleider.

Der EWL unterhält selbst keine Altkleidercontainer. Diese werden von privaten oder gemeinnützigen Organisationen betrieben und stehen häufig auf privatem Grund, etwa auf Parkplätzen von Supermärkten oder Wohnanlagen. Entsprechend haben der EWL und die Stadt Landau keinen vollständigen Überblick über alle Standorte.

„Das GeoPortal bildet die der Stadt bekannten Containerstandorte ab. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Container fehlen oder nicht mehr aktuell verzeichnet sind“, erläutert Franz-Josef Rutz vom Bauamt der Stadt Landau, zuständig für das GeoPortal. „Hinweise aus der Bevölkerung helfen uns sehr. Wer feststellt, dass Standorte fehlen oder falsch dargestellt sind, kann dies gerne per E-Mail an geoinfo@landau.de melden.“

Markt für Alttextilien unter Druck

Hintergrund des Rückgangs der Sammelstellen ist ein deutlicher Einbruch im Markt für Alttextilien. Durch Fast Fashion ist die Menge an Kleidung stark gestiegen, während die Qualität vieler Textilien gesunken ist. Gleichzeitig brechen Absatzmärkte für gebrauchte Kleidung weg. Für viele soziale Träger und private Sortierbetriebe ist der Betrieb von Altkleidercontainern wirtschaftlich kaum noch tragfähig. Auch andere Kommunen berichten von vergleichbaren Entwicklungen. So hat das Deutsche Rote Kreuz nach Informationen von tagesschau.de allein in der Städteregion Aachen bis September 2025 alle 45 Container abgebaut.

Getrennte Sammlung ist Pflicht

Bereits seit Jahren gibt es eine Pflicht zur getrennten Erfassung von Abfällen, die noch verwertet werden können. Dazu gehören auch alte Kleidungsstücke. Eine gesetzliche Regelung seit Anfang 2025 speziell für Textilabfälle zielt darauf ab, sämtliche Kleidung, die noch tragbar oder wiederverwendbar sind, zu sammeln und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Privatpersonen sind daher verpflichtet, ihre Alttextilien getrennt vom Restabfall zu entsorgen. Sie können bei haushaltsüblichen Mengen dabei auf die bereits bestehenden und vielfältigen gemeinnützigen oder gewerblichen Entsorgungswege zurückgreifen.

Entsorgung beim Wertstoffhof

Auf dem EWL-Wertstoffhof steht ebenfalls ein Altkleidercontainer eines Partnerunternehmens für Textilien zur Verfügung. Darüber hinaus können Landauer Bürgerinnen und Bürger zerschlissene und nicht mehr nutzbare Textilien beim Wertstoffhof abgeben. Angenommen werden dort auch Haushaltstextilien wie Bettwäsche, Tischdecken oder Handtücher sowie Schuhe.

„Der Wertstoffhof bietet eine verlässliche Entsorgungsmöglichkeit für Textilien aller Art. So stellen wir sicher, dass Kleidungsstücke getrennt erfasst werden und nicht unnötig im Restabfall landen," erläutert Gönül Kuru, verantwortlich für die Pressearbeit beim EWL. Textilien mit elektronischen Bestandteilen, etwa beheizbare Kleidungsstücke oder Schuhe mit Elektronik, können ebenfalls am Wertstoffhof abgegeben werden. Sie werden dort als Elektroschrott gesammelt.

Was gehört wohin?

•             Brauchbare Kleidung und Schuhe: Altkleidersammlungen oder Sammelcontainer karitativer oder gewerblicher Organisationen, Wertstoffhof

•             Zerschlissene oder nicht mehr tragfähige Textilien, die sauber und trocken sind: Wertstoffhof

•             Verschmutzte oder nasse Textilien: Restabfall

•             Textilien mit Elektronik: Wertstoffhof (Elektroschrott)

•             Textilien mit gefährlichen Stoffen (beispielsweise ölverschmutzte Kleidung): Sonderabfallsammlung

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien, basierend auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und Abfälle nachhaltiger zu verwerten. Damit soll der Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall sinken. In Deutschland liegt die Erfassungsquote von Alttextilien bei rund 64 Prozent. Mehr als 90 Prozent der gesammelten Textilien werden wiederverwendet oder recycelt. Das zeigt, wie bedeutsam eine getrennte Sammlung für die Ressourcenschonung ist.

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Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Gebührenabrechnungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung sind sowohl die Gebührenabrechnung als auch die Bauhofverwaltung telefonisch nur von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Wir bitten Sie, Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an ewl-abrechnung@landau.de  bzw.  bauhof_verwaltung@landau.de zu senden. Wir werden Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.


Ihr Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL)