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Was zählt keinesfalls zum kostenlosen Sperrabfall?

Was zählt nicht zum Sperrabfall?

 

Nicht alle sperrigen Abfälle sind Sperrabfall: Stoffe, die mit baulichen Anlagen fest verbunden oder verklebt waren wie Teppichböden, Tapeten, Türrahmen, Laminat und ähnliches sind Baustellenabfall. Dieser wird nicht abgeholt, sondern muss kostenpflichtig entsorgt werden.

Altkleider, Autoreifen, Autoteile, Badewanne, Dachpappe, Flaschen, Folien, Kartons, Kisten, Polystyrol (Styropor®), Restabfall in Säcken, Tür o.ä. zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll. Weiterhin ausgenommen von der Abholung sind Bauschutt und gefährliche Abfälle wie Nachtspeicheröfen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen oder Autobatterien.

Wer sich nicht sicher ist, findet wichtige Entsorgungshinweise im Abfall-ABC.

 

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