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Hinweisgeberstelle

Beschäftigte in Unternehmen und Bürger nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Mit entsprechenden Hinweisen können sie dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken könnten.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder als Nutzer einer Einrichtung des EWL Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß der Hinweisgeberstelle zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Bitte prüfen Sie vor Übersendung des Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen. Wissentlich falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten Sie sich bei Ihren Angaben nicht sicher sein, bitten wir um eine entsprechende Angabe in Ihrem Hinweis.

Darf ich auch anonym eine Meldung erstatten?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, eine Meldung anonym abzugeben. Wir bearbeiten auch anonyme Meldungen. Dies ist derzeit bei internen Meldungen per Post möglich.

Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die externe Meldestelle des Bundes, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden und nicht die Möglichkeit eröffnen, mit Ihnen bei Bedarf in Kontakt zu treten, im gesamten weiteren Verfahren derzeit keine Möglichkeit hat, Ihnen verfahrensrelevante Informationen zukommen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Eingangsbestätigungen, Rückfragen und verfahrensabschließende Entscheidungen.

Im Fall einer Offenlegung können Sie sich bei einer anonymen Meldung nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer internen Meldung und einer externen Meldung?

Grundsätzlich haben hinweisgebende Personen ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung. Bei einer internen Meldung wird das Anliegen direkt an die Meldestelle des betreffenden Unternehmens/ Behörde gerichtet. Bei externen Meldungen wird das Anliegen an eine vom Bund eingerichtete Behörde gerichtet. (Bundesjustizamt)

Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html

Eine interne Meldung kann dann vorteilhaft sein, wenn das betroffene Unternehmen/die betroffene Behörde aufgrund der Sachnähe die Möglichkeit hat, am effektivsten auf die Abstellung des Verstoßes hinzuwirken.

Kann ich eine Meldung via E-Mail übersenden?

Ja. Die Übersendung einer Meldung via E-Mail ist möglich. Nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich die Emailadresse: ewl-hinweisgeberstelle(at)landau.de

Beachten Sie jedoch vor einer Übersendung folgende Hinweise:

Soweit Sie beabsichtigen, im Rahmen Ihrer Meldung personenbezogene Daten, d. h. alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, zu übersenden, empfehlen wir Ihnen die Übersendung der Meldung via E-Mail nicht. Unbefugte können die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken. Insbesondere die Vertraulichkeit der Identität Ihrer Person kann hierdurch gefährdet sein.

Alternativ können Sie uns auch auf dem Postweg erreichen:

Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR
Hinweisgeberstelle
Georg-Friedrich-Dentzel-Str. 1
76829 Landau in der Pfalz

Oder Sie können per Telefon mit uns kommunizieren:

Die Hinweisgeberstelle EWL AöR nimmt Ihre Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter 06341/ 13 8641 entgegen.


Externe Links:

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Bundesjustizamt (externe Meldestelle):
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Fragen/Fragen_node.html

Online Meldung (externe Meldestelle):
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG):
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/

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