Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf pro Haushalt und Abholung ein Volumen von 5 Kubikmeter nicht übersteigen. Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm oder länger als 1,5 Meter sein.
Zum Sperrabfall gehören z.B.:
Bettgestell, Bügelbrett, Garten- und Balkonmöbel, Kinderwagen, Matratze, Polstermöbel, Schrank, Tischtennisplatte, ungeklebter Teppichboden, Elektronik- und Elektrogeräte (siehe auch Infoblatt Elektronikschrott) aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Radios, Fernseher, Computer, Mikrowellengeräte, Staubsauger, Kühlgeräte und Küchenmaschinen.