Abgabe im Wertstoffhof “Am Hölzel“ kostenpflichtig.
A I - A III – naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde, A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz (zum Beispiel Laminat) ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
A IV - mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hat den Abholrhythmus bis Ende November ausgeweitet. Die wöchentliche Entleerung dient dazu, den Restabfall dauerhaft zu reduzieren. „Mit der zusätzlichen Leerung wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, organische Abfälle als Kompost oder als Rohstoff zur Bioerdgaserzeugung der Wiederverwertung zuzuführen. Gleichzeitig entlasten wir den Restmüll von Bioabfällen, die sonst fälschlicherweise in der Verbrennungsanlage landen, unterstreicht EWL-Abfallberater Andreas Fischer. Damit leistet der EWL einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele.
Da beim Druck des Abfallkalenders diese Verlängerung noch nicht feststand, sind diese Termine nicht vermerkt. In der Onlineversion bzw. der App sind dieses Termine aber abrufbar