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30.10.2026

EWL-Verwaltungsrat beschließt Anhebung der Abfallgebühren für 2027

Nach Prüfung verschiedener Modelle sollen die Gebühren ab 1. Januar um durchschnittlich 16,4 Prozent steigen – Gebührensätze müssen wegen deutlich weniger Einnahmen und steigender Kosten angepasst werden – Stadtrat entscheidet am 10. November

Der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) hat beschlossen, die Abfallgebühren zum 1. Januar 2027 um durchschnittlich 16,4 Prozent anzuheben. Die bisherige Gebührenstruktur mit leerungsbasierter Abrechnung soll bestehen bleiben. Bei seiner vorangegangenen Sitzung am 1. Oktober hatte der Verwaltungsrat die Entscheidung über die Abfallgebühren noch vertagt, um offene Fragen zu klären. Gleichzeitig war der EWL gebeten worden, alternative Gebührenmodelle zu bewerten. Mit der nun beschlossenen Anpassung der Gebühren reagiert der EWL auf deutlich geringere Einnahmen durch weniger Leerungen und auf gleichzeitig steigende Personal-, Beschaffungs- und Energiekosten. Der Beschluss des Verwaltungsrats bedarf noch der Zustimmung des Landauer Stadtrats, der voraussichtlich am 10. November 2026 darüber berät.

Verschiedene Gebührenmodelle geprüft

Auf Anregung des Verwaltungsrats hat der EWL nach der Sitzung am 1. Oktober drei alternative Gebührenmodelle zur Deckung der gestiegenen Entsorgungskosten geprüft. Diese sehen zusätzliche jährliche Grundgebühren vor, die entweder für alle Restabfallbehälter gleich hoch sind oder sich nach deren Größe richten. Auch eine Kombination aus einer geringeren Erhöhung der leerungsbezogenen Gebühren und einer volumenabhängigen jährlichen Grundgebühr stand zur Diskussion.

Nach Abwägung der verschiedenen Modelle hat der Verwaltungsrat beschlossen, an der bisherigen Gebührenstruktur und der Erhöhung um durchschnittlich 16,4 Prozent festzuhalten. Ausschlaggebend dafür ist, dass ohne starre zusätzliche Grundgebühr die Haushalte weiterhin über ihr Entsorgungsverhalten und die Zahl ihrer Leerungen Einfluss auf die persönliche Gebührenhöhe nehmen können. Zudem hat der EWL die leerungsbezogene Abrechnung erst Anfang 2026 eingeführt. Statt die Gebührenstruktur erneut zu verändern, sollen die Gebührensätze nun auf Grundlage der tatsächlichen Nutzungsdaten und Einnahmen angepasst werden.

Kalkulation an tatsächliche Nutzung angepasst

„Die Landauerinnen und Landauer stellen im Jahr 2026 ihre Restabfallbehälter bisher deutlich seltener zur Leerung bereit als erwartet. Gleichzeitig geht die Restabfallmenge zurück. Die leerungsbezogene Abrechnung wirkt damit stärker in Richtung Abfallvermeidung, als wir angenommen hatten“, erklärt EWL-Vorstand Sebastian Lorig. „Bei der ursprünglichen Kalkulation haben wir die Zahl der Leerungen zu hoch angesetzt. Die inzwischen vorliegenden Nutzungsdaten ermöglichen uns jetzt, die Gebühren auf einer belastbareren Grundlage neu zu berechnen.“

Die geringere Zahl der Leerungen führt zu niedrigeren Gebühreneinnahmen. Gleichzeitig steigen 2027 die Kosten der Abfallentsorgung, insbesondere aufgrund höherer Personalkosten. Zwar sinken mit der Restabfallmenge auch die mengenabhängigen Entsorgungs- und Transportkosten. Diese Einsparungen gleichen die geringeren Einnahmen und die erwarteten Kostensteigerungen jedoch nicht aus. „Ein großer Teil der Kosten fällt unabhängig davon an, wie oft Haushalte ihre Restabfallbehälter leeren lassen“, erläutert Sebastian Lorig. „Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Fahrzeugen, die Behälterverwaltung und der Wertstoffhof. Deshalb sinken die Gesamtkosten nicht im gleichen Verhältnis wie die Zahl der Leerungen“, so der EWL-Vorstand weiter.

Zehn Mindestleerungen bleiben bestehen

Die Grundstruktur der leerungsbezogenen Abrechnung bleibt nach dem Beschluss des Verwaltungsrats erhalten. Die Jahresgebühr umfasst weiterhin zehn Mindestleerungen. Jede weitere Leerung wird einzeln berechnet.

„Uns ist bewusst, dass eine erneute Gebührenanpassung nach den Veränderungen der vergangenen Jahre auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar ist“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats. Er betont: „Deshalb war es uns wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten noch einmal sorgfältig zu prüfen. Am Ende müssen die Gebühren die Kosten der Abfallentsorgung decken. Zugleich wollen wir den Haushalten ein verlässliches System bieten, bei dem sie ihre Gebühren durch die Zahl der Leerungen weiterhin beeinflussen können.“

So würde sich die Gebührenerhöhung auswirken

Nach den von Januar bis Juli 2026 erfassten Nutzungsdaten werden die 80- und 120-Liter-Restabfallbehälter aller Landauer Haushalte im laufenden Jahr voraussichtlich durchschnittlich rund elfmal geleert. Daran orientiert sich das folgende Gebühren-Beispiel: Für einen 120-Liter-Restabfallbehälter mit elf Leerungen und Biotonne würde die Jahresgebühr einschließlich zehn Mindestleerungen plus einer Zusatzleerung von 226,00 Euro im Jahr 2026 auf 263,00 Euro im Jahr 2027 steigen. Das wären bei gleicher Leerungszahl 37 Euro mehr pro Jahr.

Zahlen und Hintergründe

Warum die Gebühren erhöht werden müssen

  • Der EWL ist gesetzlich verpflichtet, die Abfallgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Die Gebühren finanzieren die Leistungen der gesamten kommunalen Abfallentsorgung. Sie dienen nicht der Gewinnerzielung.
  • Der EWL hatte ursprünglich für 2026 mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 6.047.000 Euro kalkuliert. Die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass die Einnahmen 2026 voraussichtlich 655.661 Euro unter diesem Wert liegen – also bei rund 5.391.339 Euro. Grund dafür ist, dass die Haushalte ihre Restabfallbehälter deutlich seltener zur Leerung bereitstellen als vorab angenommen.
  • Gleichzeitig steigen die für 2027 kalkulierten Kosten der Abfallentsorgung insbesondere aufgrund gestiegener Personalkosten. Der EWL rechnet mit Kosten von rund 6.273.000 Euro. Das sind rund 226.000 Euro beziehungsweise 3,74 Prozent mehr als im Gebührenhaushalt 2026 mit rund 6.047.000 Euro.
  • Bei unveränderten Gebührensätzen und dem inzwischen bekannten Nutzungsverhalten ergäbe sich somit für 2027 ein rechnerischer Fehlbetrag von rund 882.000 Euro.
  • Da die Abfallgebühren kostendeckend kalkuliert werden müssen, soll der rechnerische Fehlbetrag über angepasste Gebührensätze ausgeglichen werden.

 

Entwicklung der Abfallmengen und Leerungen in Landau

Die folgenden Angaben für 2026 beruhen auf Hochrechnungen. Die endgültigen Jahreswerte liegen noch nicht vor.

  • Die leerungsbezogene Abrechnung hat das Bereitstellungsverhalten vieler Landauer Haushalte in den vergangenen Monaten merklich verändert. Restabfallbehälter werden seltener und im Durchschnitt stärker gefüllt zur Leerung bereitgestellt.
  • 2026 sinkt die Restabfallmenge gegenüber dem Vorjahr von rund 4.978 auf rund 4.329 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang um etwa 13 Prozent. Rechnerisch fallen 2026 nach dieser Hochrechnung nur rund 88,6 Kilogramm Restabfall pro Kopf an, im Vorjahr waren es noch mehr als 100 Kilogramm.
  • Gleichzeitig steigt die erfasste Bioabfallmenge nach aktueller Hochrechnung gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. Das deutet darauf hin, dass die Landauerinnen und Landauer Bioabfälle konsequenter vom Restabfall trennen.
  • Die Zahl der Restabfallleerungen geht deutlich zurück. Sie sinkt nach aktueller Hochrechnung um rund 24 Prozent; von 250.607 im Jahr 2025 auf 189.687 im Jahr 2026.
  • Besonders deutlich zeigt sich die Veränderung bei den 80- und 120-Liter-Behältern. Im Jahr 2025 war mehr als die Hälfte dieser Behälter noch einem zweiwöchentlichen Tarif zugeordnet. Für diese zuvor zweiwöchentlich veranlagten Behälter war in der Gebührenkalkulation mit durchschnittlich 19 bis 20 Leerungen im Jahr gerechnet worden. Nach den von Januar bis Juli 2026 erfassten Daten werden die 80- und 120-Liter-Behälter insgesamt jedoch voraussichtlich nur rund elfmal im Jahr zur Leerung bereitgestellt.
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