Nach Prüfung verschiedener Modelle sollen die Gebühren ab 1. Januar um durchschnittlich 16,4 Prozent steigen – Gebührensätze müssen wegen deutlich weniger Einnahmen und steigender Kosten angepasst werden – Stadtrat entscheidet am 10. November
Der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) hat beschlossen, die Abfallgebühren zum 1. Januar 2027 um durchschnittlich 16,4 Prozent anzuheben. Die bisherige Gebührenstruktur mit leerungsbasierter Abrechnung soll bestehen bleiben. Bei seiner vorangegangenen Sitzung am 1. Oktober hatte der Verwaltungsrat die Entscheidung über die Abfallgebühren noch vertagt, um offene Fragen zu klären. Gleichzeitig war der EWL gebeten worden, alternative Gebührenmodelle zu bewerten. Mit der nun beschlossenen Anpassung der Gebühren reagiert der EWL auf deutlich geringere Einnahmen durch weniger Leerungen und auf gleichzeitig steigende Personal-, Beschaffungs- und Energiekosten. Der Beschluss des Verwaltungsrats bedarf noch der Zustimmung des Landauer Stadtrats, der voraussichtlich am 10. November 2026 darüber berät.
Verschiedene Gebührenmodelle geprüft
Auf Anregung des Verwaltungsrats hat der EWL nach der Sitzung am 1. Oktober drei alternative Gebührenmodelle zur Deckung der gestiegenen Entsorgungskosten geprüft. Diese sehen zusätzliche jährliche Grundgebühren vor, die entweder für alle Restabfallbehälter gleich hoch sind oder sich nach deren Größe richten. Auch eine Kombination aus einer geringeren Erhöhung der leerungsbezogenen Gebühren und einer volumenabhängigen jährlichen Grundgebühr stand zur Diskussion.
Nach Abwägung der verschiedenen Modelle hat der Verwaltungsrat beschlossen, an der bisherigen Gebührenstruktur und der Erhöhung um durchschnittlich 16,4 Prozent festzuhalten. Ausschlaggebend dafür ist, dass ohne starre zusätzliche Grundgebühr die Haushalte weiterhin über ihr Entsorgungsverhalten und die Zahl ihrer Leerungen Einfluss auf die persönliche Gebührenhöhe nehmen können. Zudem hat der EWL die leerungsbezogene Abrechnung erst Anfang 2026 eingeführt. Statt die Gebührenstruktur erneut zu verändern, sollen die Gebührensätze nun auf Grundlage der tatsächlichen Nutzungsdaten und Einnahmen angepasst werden.
Kalkulation an tatsächliche Nutzung angepasst
„Die Landauerinnen und Landauer stellen im Jahr 2026 ihre Restabfallbehälter bisher deutlich seltener zur Leerung bereit als erwartet. Gleichzeitig geht die Restabfallmenge zurück. Die leerungsbezogene Abrechnung wirkt damit stärker in Richtung Abfallvermeidung, als wir angenommen hatten“, erklärt EWL-Vorstand Sebastian Lorig. „Bei der ursprünglichen Kalkulation haben wir die Zahl der Leerungen zu hoch angesetzt. Die inzwischen vorliegenden Nutzungsdaten ermöglichen uns jetzt, die Gebühren auf einer belastbareren Grundlage neu zu berechnen.“
Die geringere Zahl der Leerungen führt zu niedrigeren Gebühreneinnahmen. Gleichzeitig steigen 2027 die Kosten der Abfallentsorgung, insbesondere aufgrund höherer Personalkosten. Zwar sinken mit der Restabfallmenge auch die mengenabhängigen Entsorgungs- und Transportkosten. Diese Einsparungen gleichen die geringeren Einnahmen und die erwarteten Kostensteigerungen jedoch nicht aus. „Ein großer Teil der Kosten fällt unabhängig davon an, wie oft Haushalte ihre Restabfallbehälter leeren lassen“, erläutert Sebastian Lorig. „Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Fahrzeugen, die Behälterverwaltung und der Wertstoffhof. Deshalb sinken die Gesamtkosten nicht im gleichen Verhältnis wie die Zahl der Leerungen“, so der EWL-Vorstand weiter.
Zehn Mindestleerungen bleiben bestehen
Die Grundstruktur der leerungsbezogenen Abrechnung bleibt nach dem Beschluss des Verwaltungsrats erhalten. Die Jahresgebühr umfasst weiterhin zehn Mindestleerungen. Jede weitere Leerung wird einzeln berechnet.
„Uns ist bewusst, dass eine erneute Gebührenanpassung nach den Veränderungen der vergangenen Jahre auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar ist“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats. Er betont: „Deshalb war es uns wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten noch einmal sorgfältig zu prüfen. Am Ende müssen die Gebühren die Kosten der Abfallentsorgung decken. Zugleich wollen wir den Haushalten ein verlässliches System bieten, bei dem sie ihre Gebühren durch die Zahl der Leerungen weiterhin beeinflussen können.“
So würde sich die Gebührenerhöhung auswirken
Nach den von Januar bis Juli 2026 erfassten Nutzungsdaten werden die 80- und 120-Liter-Restabfallbehälter aller Landauer Haushalte im laufenden Jahr voraussichtlich durchschnittlich rund elfmal geleert. Daran orientiert sich das folgende Gebühren-Beispiel: Für einen 120-Liter-Restabfallbehälter mit elf Leerungen und Biotonne würde die Jahresgebühr einschließlich zehn Mindestleerungen plus einer Zusatzleerung von 226,00 Euro im Jahr 2026 auf 263,00 Euro im Jahr 2027 steigen. Das wären bei gleicher Leerungszahl 37 Euro mehr pro Jahr.
Zahlen und Hintergründe
Warum die Gebühren erhöht werden müssen
Entwicklung der Abfallmengen und Leerungen in Landau
Die folgenden Angaben für 2026 beruhen auf Hochrechnungen. Die endgültigen Jahreswerte liegen noch nicht vor.