Bei der Grundstücksentwässerung wird Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie den Fallleitungen eines Grundstücks gesammelt und in die öffentliche Kanalisation weitergeleitet.
Gebührenmaßstab für das Schmutzwasser ist die auf dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge.
Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach der tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche.
Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers pro m³: 1,61 €
Für die besondere Vorhaltung für Weinbau- und Weinverarbeitungsbetriebe erhebt der EWL eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1,28 € für je angefangene 500 m² selbst bewirtschaftete Weinbauertragsfläche. Brachflächen und Jungpflanzanlagen, die nicht im Ertrag stehen, bleiben unberücksichtigt.
Gebühr für das Einsammeln von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben: 15,34 € je m³ abgefahrener und beseitigter Menge
Absetzung von Schmutzwassermengen:
Für die Bewässerung eines Hausgartens mit einer Größe von mehr als 200 m² werden auf Antrag ohne Nachweis folgende Absetzungen gewährt:
von 201 bis 350 m²: | 30 m³ |
von 351 bis 500 m²: | 40 m³ |
von 501 bis 650 m²: | 50 m³ |
von 651 bis 800 m²: | 60 m³ |
über 800 m²: | 70 m³ |
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Wassermengen, die nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden, durch Nachweis eines geeichten Wasserzählers zu messen und so diese Mengen abzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zähler dem EWL bekannt ist und durch den EWL abgenommen wurde. Für die Abnahme wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
Für Pflanzenschutzspritzungen werden je vollen Hektars entsprechend bewirtschafteter Fläche und Jahr
... bei Weinbau, Obstanbau, Tabakanbau | 8 m³ |
... bei Gemüsebau | 5 m³ |
... bei Ackerbau | 2 m³ |
der Wassermenge abgesetzt.
Für die Viehhaltung werden bei der Bemessung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit und Jahr auf Antrag 12 m³ abgesetzt:
1 Pferd | als 1,0 |
1 Rind bei gemischtem Bestand | als 0,66 |
1 Schwein bei reinem Milchbestand | als 1,0 |
1 Schwein bei gemischtem Bestand | als 0,16 |
1 Schwein bei reinem Zuchtschweinebestand | als 0,33 |
Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser beträgt je m² der tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossene Fläche: 0,67 €
Die veranlagte Fläche kann durch Gründächer, versickerungsfähigen Pflaster, den Einsatz einer Brauchwasserzisterne mit Überlauf in die Abwasseranlage und der Nutzung einer flächenmäßigen oder punktuellen Versickerungsanlage vermindert werden:
Eine mehrfache Absetzung durch eine Kombination der Absetzungsmöglichkeiten ist nicht möglich.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hat den Abholrhythmus bis Ende November ausgeweitet. Die wöchentliche Entleerung dient dazu, den Restabfall dauerhaft zu reduzieren. „Mit der zusätzlichen Leerung wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, organische Abfälle als Kompost oder als Rohstoff zur Bioerdgaserzeugung der Wiederverwertung zuzuführen. Gleichzeitig entlasten wir den Restmüll von Bioabfällen, die sonst fälschlicherweise in der Verbrennungsanlage landen, unterstreicht EWL-Abfallberater Andreas Fischer. Damit leistet der EWL einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele.
Da beim Druck des Abfallkalenders diese Verlängerung noch nicht feststand, sind diese Termine nicht vermerkt. In der Onlineversion bzw. der App sind dieses Termine aber abrufbar