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Abfallwirtschaftskonzept

Der EWL stellt den Entwurf vom neuen Abfallwirtschaftskonzept vor.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben entsprechend § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für ihren Zuständigkeitsbereich Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) aufzustellen. Der Inhalt des AWK richtet sich nach § 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Ziel des AWK ist es ein effizientes Stoffstrommanagement zu Schonung der natürlichen Ressourcen zu entwickeln. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen dabei sich untereinander vernetzen, aber auch mit privaten Akteuren zusammenarbeiten. Bei der Erstellung der AWK ist der aktuelle Landesabfallwirtschaftsplan zu beachten.

Das bestehende AWK wurde 2016 aufgestellt und bedarf einer Fortschreibung.

Anfang 2023 wurde der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz 2022 veröffentlicht. Der neue Abfallwirtschaftsplan enthält zusätzliche Maßnahmen und Prüfaufträge für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Neben der Überprüfung und Nachweis über die Einhaltung der Zielwerte des Landesabfallwirtschaftsplans wurden Prüfaufträge und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung und Wiederverwendung, Wertstofferfassung und Recycling und anderer nicht gefährlicher Siedlungsabfälle vorgeschrieben.

Die Stadt Landau übertrifft bereits die Landesziele für 2025.

Die Landesziele für 2030 werden derzeit nicht vollständig erfüllt, insbesondere bei den maximalen Frachten von Bioabfall und Wertstoffen im häuslichen Restabfall müssen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele ergriffen werden.

Neben diesen Zielwerten des Landes sind selbstverständlich auch die Bedürfnisse der Bürgerschaft, der Klimaschutz und die gebührenrechtlichen Vorgaben bei der Fortschreibung des AWK zu berücksichtigen. Eine gute Ausgangsbasis bildet dabei die vom EWL und dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement durchgeführt Potentialstudie „Klimaoptimierte Abfallwirtschaft“.


Welche Maßnahmen und Ziele beinhaltet das neue Abfallwirtschaftskonzept?

Im Besonderen wurden zusätzlich folgende Maßnahmen aufgenommen:

Maßnahmen zur Reduzierung Anteil Bioabfall und Wertstoffe im Restabfall:

  • Pflichtanschluss aller Grundstücke an die haushaltsnahe Bioabfallabholung
  • Abfuhrbasierte Abrechnung der Restabfalltonne per Identsystem im Holsystem
  • Ausweitung der gelben Tonne im Stadtgebiet
  • Getrennte Erfassung von Alttextilien
  • Intensivierung der Abfallberatung

Maßnahmen zur Reduzierung des Restabfalls, sperrigen Restabfalls und Elektronikschrotts:

  • Bereitstellung der Räumlichkeiten eines Second-Hand-Kaufhauses
  • Unterstützung Initiativen zur Reparatur von Elektrogeräten, z. B. Repair-Kaffee

Maßnahmen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen, getrennt nach Material zur Vergärung und Material zur stofflich energetischen Verwendung:

  • Getrennte Erfassung von krautigem und holzigen Materialien auf dem Grünschnittplatz am Wertstoffhof
  • Temporäre und saisonale Erfassung von Gartenabfällen (Frühjahr und Spätjahr) über Container, zur Minimierung von Entsorgungswegen.

Maßnahme zur nachhaltigen Energieversorgung:

  • Aufbereitung von holzigen Bioabfallbestandteilen zu Biomassebrennstoff


Darüber hinaus wurde im AWK ein Mengenziel für Restabfall von durchschnittlich 80 kg pro Einwohner und Jahr für das Jahr 2030 festgeschrieben.

Außerdem soll zur Überprüfung des Wirkungsgrades der Maßnahmen, wie vom Land vorgegeben, eine Restabfallanalyse nach Implementierung von einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.


Wie geht es weiter?

Folgender Ablauf zur Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist vorgesehen:

  • Beteiligung des Beteiligungsrats am 28.06.2023
  • Auftaktveranstaltung für die Bürgerschaft am Donnerstag den 25.05.2023 um 18:00 Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in der Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
  • Beteiligung der Bürgerschaft vom 15.05. bis 30.06
  • Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, die im Bereich der Stadt Landau tätig sind von 15.05. bis 30.06
  • Vorschlag über Behandlung der eingereichten Anregungen und Beschluss Abfallwirtschaftskonzept im Verwaltungsrat am 04.10.2023


Der EWL sammelt zum neuen Abfallwirtschaftskonzept Anregungen aus der Bürgerschaft

Anregungen können bis zum 30.06.2023 wie folgt eingereicht werden

per Post an: EWL, 76825 Landau in der Pfalz

oder per E-mail an: abfall-konzept@landau.de


Der EWL bedankt sich für Ihre Teilnahme!

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Ab dem 01.12.2023 werden alle Anlieger der nicht befahrbaren Straßen gebeten, Ihre Abfalltonnen (Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen) an den bestehenden Sammelplatz zu bringen und nach der Leerung von dort wieder zurück zu transportieren. Gleiches gilt für die zum einmaligem Gebrauch zu nutzenden Restabfallsäcke, Säcke für Papier, Grünschnittsäcke und Grünschnittbündel bzw. die Wertstoffsäcke für Glas oder Verpackungen oder die Gelbe Tonne.