Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Homepage www.ew-landau.de und die Seite hochwasserportal.landau.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit: Die oben genannten Webseiten sind derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Webseiten vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.
Diese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung.
Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von unserer Homepage können Sie uns gerne per Mail an ew-landau@landau.de mitteilen.
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserere Webseiten benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Internet: www.lb.rlp.de
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau hat den Abholrhythmus bis Ende November ausgeweitet. Die wöchentliche Entleerung dient dazu, den Restabfall dauerhaft zu reduzieren. „Mit der zusätzlichen Leerung wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, organische Abfälle als Kompost oder als Rohstoff zur Bioerdgaserzeugung der Wiederverwertung zuzuführen. Gleichzeitig entlasten wir den Restmüll von Bioabfällen, die sonst fälschlicherweise in der Verbrennungsanlage landen, unterstreicht EWL-Abfallberater Andreas Fischer. Damit leistet der EWL einen weiteren wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele.
Da beim Druck des Abfallkalenders diese Verlängerung noch nicht feststand, sind diese Termine nicht vermerkt. In der Onlineversion bzw. der App sind dieses Termine aber abrufbar