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Regen ist Segen


EWL kümmert sich in bebauten Gebieten um Niederschlagsmanagement – klare Regeln für Grundstückseigentümer

Gut 600 Liter Regen fallen in Landau je Quadratmeter und Jahr. Auf Feldern und im Garten wird dieser als Segen empfunden. Auf bebauten und versiegelten Flächen muss Niederschlag aber schadlos abgeführt werden, so will es der Gesetzgeber, der damit Menschen und deren Hab und Gut schützt. Vor Ort kümmert sich der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) darum – und hat dabei auch Themen wie Grundwasserneubildung und das lokale Klima im Blick. „Gerade bei Neubauten gibt es Möglichkeiten, diesen Aspekten ein größeres Gewicht einzuräumen. Auch das fordert der Gesetzgeber“, erläuterte Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron bei einem Pressetermin. „Der EWL reagiert bei geeigneten baulichen Maßnahmen mit Gebührensenkungen. So kann man gleichzeitig den Geldbeutel und die Umwelt schonen. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeiten im Sinne des Klimaschutzes zu nutzen“, so Dr. Ingenthron.

Er greift dabei die Diskussion um Gründächer auf, die besonders in den Ortsteilen beschäftigt. Dabei erinnert er auch, dass die Stadt Landau vor einem Jahr den Klimanotstand ausgerufen hat.

Wohin mit Niederschlag?

Bernhard Eck hat Fakten zusammengestellt, die Grundstückseigentümer kennen sollen. Der EWL-Vorstandsvorsitzende ist als Bauingenieur mit Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft ein ausgewiesener Experte.

  1. Regen gehört nicht in die Kläranlage
    Schmutziges Wasser muss gereinigt werden, das erledigt die moderne Kläranlage des EWL Am Hölzel. Regenwasser, das auf Dächer, gepflasterte Flächen oder schwach belastete Straßen fällt, ist sauber und gehört deshalb nicht dorthin. Das entlastet die Kläranlage. Dies kommt auch den nützlichen Bakterien in den Klärbecken zugute, deren Lebensbedingungen dann besser im optimalen Bereich gehalten werden können – sie danken es mit einer besseren Reinigungsleistung.

  2. Regenrückhalt
    Niederschlagswasser führt der EWL, wo dies wirtschaftlich und baulich möglich ist, in separate Regenwasserkanäle. Diese führen zu natürlichen Gewässern wie Ranschbach, Birnbach, Rauschenbächel und Queich – Einrichtungen wie Regenrückhaltebecken sorgen dafür, dass diese bei starkem Regen nicht überfordert werden. Für diese Einrichtungen  steigen die Anforderungen der Aufsichtsbehörde vor dem Hintergrund der steigenden Gefahr von Starkregen zunehmend.

  3. Vorsorge bei Neubauten treffen
    Niederschlagsmanagement ist eine komplexe Materie. Einfach ableiten wie in der Vergangenheit funktioniert nicht mehr. Durch Flächenversiegelung wird sehr stark in den natürlichen Wasserhaushalt eingegriffen. Ziel muss es sein, den Eingriff bei der Siedlungsentwicklung soweit wie möglich zu kompensieren. Dies geht nur gemeinsam mit den städtischen Stellen: Zur Aufrechterhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes soll künftig der Niederschlag aus Neubaugebieten soweit wie möglich im Gebiet gehalten werden. Dazu gibt es einen großen Baukasten von Maßnahmen, wie das Muldensystem am Rand des Gewerbegebietes D10, ein wellig angelegter Garten bei Wohnhäusern, eine Brauchwasserzisterne oder ein Gründach, die idealerweise kombiniert eingesetzt werden. All dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Hitzeinseln, Schonung oder Neubildung von Grundwasser.

  4. Das können Gründächer
    Sie sind in der Regel bis zu 15 Grad geneigt, bieten Flora und Fauna Lebensraum und sind dazu Puffer und biologischer Filter für das Niederschlagswasser . Gründächer bieten heute also weit mehr als schöne Optik – sie liefern einen positiven Beitrag zum lokalen Klimaschutz. Durch die Verdunstung am Niederschlagsort kappen sie sogar extreme Temperaturspitzen im Sommer.

  5. Abwassergebühren durch Engagement senken
    Grundsätzlich werden in Landau je Quadratmeter überbauter oder anderweitig versiegelter Fläche 0,50 Euro Regenwassergebühr pro Jahr erhoben. Doch wer auf seinem Grundstück zusätzliche Niederschlagspuffer errichtet, spart bei den Regenwassergebühren.

    Anerkannt sind:
    -
    Gründach, auch nachträglich z.B. auf der Garage eingerichtet
    - Zisterne zur ganzjährigen Brauchwassernutzung in der Toilette; nicht jedoch zur ausschließlichen Gartenbewässerung.
    - Pflaster mit einem versickerungsfähigen Unterbau ermöglichen, dass Niederschlag an Ort und Stelle (teilweise) versickert.
    Diese Möglichkeiten des Gebührenabschlages bietet der EWL bereits seit rund zehn Jahren – viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nutzen dieses Angebot.

    Durch die geschaffenen Möglichkeiten den Niederschlag auf dem Grundstück zu verdunsten und zu versickern, kann sich die Benutzungsgebühr für die Oberflächenentwässerung um bis zu 60 % reduzieren. „Wer solche Maßnahmen ergreift leistet einen lokal wirksamen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz“, hält Bernhard Eck abschießend fest. Die eingesparte Regenwassergebühr summiere sich über die Jahre. Ob sich solche Investitionen tatsächlich rein betriebswirtschaftlich amortisieren, darüber kann der Experte keine verlässlichen Aussagen machen. Sicher sei jedoch, dass ein zusätzlicher Anreiz zur Erstellung solcher Niederschlagspuffer auf privaten Grundstücken, z. B. durch Investitionszuschüsse, seitens des EWL nicht möglich sei. Denn das wiederspreche dem Äquivalenzprinzip, weil eine EWL-Förderung letztlich aus Gebühren finanziert wird. „Wir halten aber Ausschau, ob das Land oder der Bund ein passendes Programm auflegen und informieren dann auf dem schnellsten Weg“, schloss Bernhard Eck.
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