Kartons mit Ziegelsteinen am Straßenrand, Bauholz auf Grünflächen oder im Wald und alte Elektrogeräte an öffentlichen Wegen: Mitarbeitende des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) haben in den vergangenen Wochen im Stadtgebiet wiederholt illegal abgestellte Abfälle beseitigt. Dabei gibt es in Landau für viele haushaltsübliche Abfälle und Wertstoffe unkomplizierte und teilweise kostenfreie Abgabemöglichkeiten. Der EWL informiert deshalb über Entsorgungswege und bittet Bürgerinnen und Bürger, wilde Ablagerungen über den Mängelmelder der Stadt zu melden.
„Illegal abgestellte Abfälle beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild. Scharfkantige Gegenstände können Menschen und Tiere verletzen. Aus Farben, Lacken oder anderen Flüssigkeiten können zudem Schadstoffe in den Boden oder in Gewässer gelangen“, sagt Gönül Kuru, Vorstandsreferentin und Pressesprecherin des EWL. „Zudem beansprucht die Beseitigung Personal und Fahrzeuge, die dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen."
Viele Abfälle können kostenfrei zum Wertstoffhof
Der Wertstoffhof des EWL nimmt verschiedene Abfälle und Wertstoffe an – häufig kostenfrei. Dazu gehören unter anderem Altpapier und Kartonagen sowie Elektroaltgeräte. Auch Bauschutt, Ziegelsteine und bestimmte Arten von Altholz werden bis zu festgelegten Mengen kostenfrei angenommen. Sperrmüll können Landauer Haushalte zweimal pro Jahr abgeben, ohne dass Gebühren fällig werden. Zusätzlich können Haushalte zweimal im Jahr eine Abholung auf Abruf unter der Telefonnummer 06341 13 8687 beantragen.
Die genauen Annahmebedingungen, Mengenbegrenzungen und möglichen Gebühren nennt das Abfall-ABC des EWL unter www.ew-landau.de/Abfall/Abfall-ABC. Dort können Bürgerinnen und Bürger nachlesen, welcher Abfall auf welchem Weg entsorgt werden kann. Der EWL empfiehlt, sich vor der Anfahrt zum Wertstoffhof über die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten zu informieren.
Fundstellen über den Mängelmelder weitergeben
Wer eine illegale Müllablagerung entdeckt, kann sie über den Mängelmelder der Stadt Landau unter mitredeninld.de melden. Hilfreich sind eine möglichst genaue Ortsangabe und, sofern möglich, ein Foto der Fundstelle. Die zuständigen Stellen prüfen die Meldung und veranlassen bei Bedarf die weitere Beseitigung. „Bleiben Abfälle längere Zeit liegen, kommen erfahrungsgemäß häufig weitere Ablagerungen hinzu. Je früher wir von einer Ablagerung erfahren, desto schneller können wir sie prüfen und beseitigen“, erklärt Gönül Kuru.
Illegale Entsorgungen können teuer werden
Wer Abfälle unerlaubt abstellt, muss mit finanziellen und rechtlichen Folgen rechnen. Denn kann ermittelt werden, wer die Abfälle abgestellt hat, muss diese Person die Kosten für Beseitigung und Entsorgung tragen.
Illegale Ablagerungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach der Abfallwirtschaftssatzung des EWL sind Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich. Bei gefährlichen oder schadstoffhaltigen Abfällen kann im Einzelfall zudem eine Straftat vorliegen.