Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Der Gebührenrahmen liegt, wenn gleichzeitig eine Einleitungserlaubnis erteilt wird, zwischen 26,50 € und 26.580,-€, ansonsten zwischen 106,25 € und 13.290,-€. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und dem Wert/den Baukosten der Anlage.
Die Genehmigung ist frühzeitig vor Baubeginn zu beantragen.
Die Genehmigung verfällt, wenn der Bau nicht innerhalb von zwei Jahren begonnen und innerhalb von fünf Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Diese Fristen können von der zuständigen Wasserbehörde verlängert werden.
Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Struktur- und Genehmigungsbehörden als wasserwirtschaftliche Fachbehörden;
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) lädt Bürgerinnen und Bürger herzlich zum 9. Landauer Komposttag am Freitag 16. Mai ein. Ab 13:00 Uhr wird auf dem Wertstoffhof in Mörlheim in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Biovergärungsanlage in Westheim kostenlos Kompost verteilt.
Diese Kompostaktion ist ein besonderes Dankeschön an alle Landauer, die mit ihrer Abfalltrennung die Grundlage für den wertvollen Kompost schaffen. Teilnehmer der Aktion werden gebeten, geeignete Behälter und Schaufeln für den Transport mitzubringen. Jeder kann soviel Kompost mitnehmen, wie er tragen kann, bis zu einem Maximum von 500 Litern.