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Gebühren und Recht
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++ kostenloser Behälterservice ab 1. 12 eingestellt ++



Ab dem 01.12.2023 werden alle Anlieger der nicht befahrbaren Straßen gebeten, Ihre Abfalltonnen (Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen) an den bestehenden Sammelplatz zu bringen und nach der Leerung von dort wieder zurück zu transportieren. Gleiches gilt für die zum einmaligem Gebrauch zu nutzenden Restabfallsäcke, Säcke für Papier, Grünschnittsäcke und Grünschnittbündel bzw. die Wertstoffsäcke für Glas oder Verpackungen oder die Gelbe Tonne.