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08.11.2022

Gebühren haben auch Lenkungsfunktion

EWL-Verwaltungsrat diskutiert Vergleichsberechnungen für Kalkulation der Abfallgebühren

Die Abfallgebühren werden zentrales Thema sein am Donnerstag (10. November): Da tagt der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL). Vorgelegt werden ihm Vergleichsberechnungen für die Kalkulation der Gebühren im Jahr 2023. Damit kommt der EWL auch einem Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen von GRÜNEN, CDU und FDP vom 8. Juli 2022 nach. Hintergrund der Gebührenneukalkulation ist zum einen, dass es durch die Auflösung des Zweckverbands Abfallverwertung Südwestpfalz, an dem der EWL beteiligt war, und des damit verbundenen Verkaufs des Müllheizkraftwerks in Pirmasens (MHKW) finanzielle Spielräume gibt. Dem EWL können hier bis zu 4,2 Millionen Euro zufließen. Weitere Freiräume ergeben sich durch die gute finanzielle Aufstellung des EWL, die auf sein vorausschauendes, umsichtiges und effizientes Haushalten zurückzuführen ist. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren davon bereits in Form vergleichsweise niedriger Gebühren in Rheinland-Pfalz. Seit einigen Jahren schon schmilzt der EWL einen Teil seiner Rücklagen ab, um den Gebührenanstieg bei Abfall und für die Straßenreinigung zu dämpfen. Jetzt steht zur Diskussion, in welcher Form weitere 2,5 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage an die Bürgerschaft ausgeschüttet werden sollen.

Stabile Gebührenpolitik gibt Planungssicherheit 

Weitere Parameter, die es bei dem Modell für die Gebührenentwicklung zu berücksichtigen gilt, sind erwartete geringere Entgelte für die Abfallverbrennung, deren Kalkulation jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet ist durch die aktuelle Energiekrise und die Inflation. Auch Effekte durch kurzfristige gesetzliche Veränderungen wie beispielsweise die Einführung einer Strompreisbremse oder die Verschiebung der CO2-Bepreisung wirken sich auf die Verbrennungskosten aus. Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL, betont, dass eine Kontinuität der Gebühren über einen längeren Zeitraum für die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmen mehr Substanz biete, als spürbare Erhöhungen nach einer kurzen Phase der Senkung. Er bekräftigt, gerade jetzt in der für die Menschen prekären Situation steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten sei eine verantwortungsbewusste, stabile Gebührenpolitik wichtig. „Wir wollen Verlässlichkeit und Planungssicherheit über einen langen Zeitraum – für die Wirtschaftlichkeit des Entsorgungsbetriebs, der einen öffentlichen Auftrag erfüllt, ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen“, führt er aus.

Gebühren lenken das Verhalten

EWL-Vorstandsvorsitzender Bernhard Eck gibt zu bedenken, dass auch die Lenkungsfunktion der Gebühren, vor allem hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes, in die Berechnungen mit einfließen müsse. „Unser Ziel ist es, den Restabfall zu minimieren und die Verwertungsrate von Rohstoffen im Abfall zu erhöhen“, erklärt er und fügt an: „Der Anreiz, Abfall zu vermeiden und zu trennen, sinkt, je günstiger Restabfall im Vergleich etwa zur Biotonne wird.“

Diskutiert werden in der Sitzung vorläufige Berechnungen und Modelle, da die Kalkulation des vom EWL beauftragten Wirtschaftsprüfers wegen der aktuellen Preisdynamik am Energiemarkt noch nicht abgeschlossen ist. Anhand geschätzter Kostenentwicklungen werden folgende Veränderungsvorschläge vorgestellt:

  • Gebührenberechnung für das Jahre 2023, einmal ohne Entnahme aus der Rücklage und einmal mit.
  • Gebührenvorschau für die Jahre 2024 bis 2027 sowie bis 2032 unter Einsatz der Auflösungsrücklage und des Verkaufserlöses aus dem MHKW.

Noch nicht berücksichtigt ist in diesen Berechnungen ein Aspekt, der eine wesentliche Veränderung für Anlieferungen im Wertstoffhof vorsieht: Der Vorschlag lautet, dort zukünftig soweit möglich auf Gebühren zu verzichten und stattdessen Entgelte zu erheben. Das hätte den Vorteil, dass flexibel auf Veränderungen des Entsorgungs- und Rohstoffmarktes reagiert werden könnte. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren können keine Rücklagen berücksichtigt werden. Hier liegt der EWL mit seinen Gebühren in allen Haushaltsgruppen bei einem Landesvergleich im untersten Feld.

Als Arbeitgeber attraktiv bleiben

Zur Anwerbung und Bindung von Mitarbeitenden lassen sich heutzutage viele Unternehmen einiges einfallen. Um im Wettbewerb um Fachkräfte einen attraktiven Arbeitsplatz anzubieten, zählt nicht allein der Arbeitslohn. Der EWL beabsichtigt bei Zustimmung des Verwaltungsrates bei sich nun ein vergünstigtes Nahverkehrsticket (Job-Ticket) und die Möglichkeit für Fahrradleasing ein – beides zahlt auch auf das Selbstverständnis als Umweltbetrieb ein. Bestandteil der Beschlussvorlage sind die tariflichen und gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Dienst. Des Weiteren steht auf der Agenda: die turnusgemäße Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 und eine Satzungsänderung, die wegen Neuerungen in der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen nötig wird. Um hier keine Nachteile zu erfahren, werden die Aufgaben des städtischen Bauhofs nun ganz formal auf den EWL übertragen – wie es faktisch seit Jahren der Fall ist.


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